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Weitere Hilfen zur Auswahl von Schutzhandschuhen    

Handschuhe dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit ergeben hat, dass die Gefährdung der Beschäftigten nicht durch andere Schutzmaßnahmen gemindert werden kann. Der Arbeitgeber muss dann Schutzhandschuhe ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Handschuhe zu tragen.

Ist das Tragen von Schutzhandschuhen nicht zu vermeiden, muss die Belastung der Beschäftigten so gering wie möglich gehalten werden. Schutzhandschuhe müssen in ausreichender Zahl und individuellen Größen vorhanden sein. Möglichkeiten zur optimalen Reinigung und Pflege der Handschuhe müssen gegeben sein. Die Tragezeiten sollen so kurz wie unbedingt erforderlich sein.

Das Tragen von Handschuhen ist auf das notwendige Maß zu reduzieren, um Hautprobleme durch die Handschuhe zu vermeiden. Es sind Tragepausen einzulegen, in denen sich die Haut erholen kann (z.B. durch Wechsel von Arbeiten mit und Arbeiten ohne Handschuhe), zumindest müssen Handschuhe aber gewechselt werden, um die durch die Schweißbildung entstandene Nässe im Handschuh zu minimieren (TRGS 401). Das Tragen von falschen, defekten oder verschmutzten Schutzhandschuhen erhöht meist das Risiko. Grundsätzlich sind Handschuhe nur mit sauberen Händen zu verwenden.

Die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe ist von vielen Faktoren abhängig. Neben der Art der Gefährdung (z. B. mechanische, chemische, thermische Gefährdung sowie Kombinationen daraus oder durch Mikroorganismen) sind u.a. die Gebrauchsdauer (Zeitspanne, bei der die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen erhalten bleibt), Anforderungen an Greiffähigkeit/Tastempfindlichkeit, Passform und weitere Merkmale der Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten geschützt werden müssen, von Bedeutung. Aufgrund der Tätigkeitsmerkmale und der Gefährdung können Schutzhandschuh-Hersteller Empfehlungen für geeignete Schutzhandschuhe abgeben. In der GISBAU-Handschuhdatenbank sind solche Empfehlungen für unterschiedliche Bau-Bereiche bereits aufgeführt

Die für den Arbeitsschutz relevante Gebrauchsdauer oder Tragedauer ist nicht zu verwechseln mit der in vielen Informationen zu Schutzhandschuhen angegebenen Durchbruchzeit nach DIN EN 374-3; diese Prüfung unter Laborbedingungen ist entsprechend dieser Norm für den Vergleich von ähnlichen Schutzhandschuhen unterschiedlicher Hersteller und nicht für die Bedingungen der Praxis am Arbeitsplatz gedacht. Die Schutzhandschuh-Hersteller können Angaben über Gebrauchsdauer und Durchbruchszeit machen.

Die Bekanntmachung 220 'Sicherheitsdatenblatt' (September 2007) fordert:

6.8.2.1.2 Handschutz
Anzugeben ist die Art der bei der Handhabung des Stoffes oder der Zubereitung erforderlichen Schutzhandschuhe, einschließlich:
· Handschuhmaterial,
· Durchdringungszeit (darunter ist die maximale Tragedauer zu verstehen) des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Intensität und Dauer der Hautexposition.
Hilfreich sind dabei Angaben z.B.
- zu eigenen Erkenntnissen bzgl. Handschuhfabrikaten (mit Hersteller oder Vertreiber) und deren maximale Tragedauer unter Praxisbedingungen oder
- zur mindestens erforderlichen Materialstärke und zur maximalen Tragedauer unter Praxisbedingungen.
Falls erforderlich sind zusätzliche Hautmittel anzugeben.

Daher müssen die Hersteller der Chemikalien nicht nur 'Handschuhe ja' oder ein Handschuhmaterial im Sicherheitsdatenblatt angeben, sondern vor allem für Chemikalien, die für den Endverbraucher hergestellt wurden und bestimmungsgemäß eingesetzt werden (Friseurprodukte, Lacke, Kühlschmiermittel, Klebstoffe, Reinigungsmittel, usw.) konkretere Angaben.

Es gibt allerdings bereits einige Hersteller bzw. Herstellerverbände, die diesen Service liefern (wenn auch teilweise nur für einzelne Produkte):
Dichlormethanhaltige Abbeizmittel: Nach TRGS 612 sind lediglich Handschuhe aus Fluorkautschuk, wie Solvaplus/Rollrand der Fa. Comasec, Vitojet der Firma KCL, Copra der Fa. Mapa geeignet und auch diese nur für max. 2 Stunden
Bitumendispersionen: Herstellerverband nennt drei Handschuhfabrikate (Forschungsberichte unter www.deutsche-bauchemie.de)
Lösemittelhaltige Bitumenprodukte: Herstellerverband nennt als wirksame Handschuhe: Best Nitri-Solve und Camatril Velours (Forschungserichte unter www.deutsche-bauchemie.de)
Desinfektionsmittel: Die Firma Schülke & Mayer gibt für ihr Produkt Terralin den Handschuh Camatril der Firma KCL an, wird nur ein Spritzschutz benötigt, reicht auch Dermatril von KCL. Der Camatril ist für 4 Stunden auch geeignet für die Produkte Antifect Liquid, Terralin Liquid und Lyso Rapid
Epoxydharze: Für die Produkte Concretin BV 88, PH-Multi, PH-DVE, UGE bzw. BB und Verdünnung U der Firma ispo sowie die Produkte Firazinc R, Sikafloor 156, 261, 123, 390 und Sikagard 729 Epocem der Firma Sika ist der Handschuh Camatril Verlours Firma KCL geeignet
• Zu Epoxydharzprodukten werden derzeit vom Industrieverband Deutsche Bauchemie die geeigneten Schutzhandschuhfabrikate ermittelt
• Für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bieten einige Handschuh-Hersteller einen Pflanzenschutzhandschuh an
•Für den Einsatz bei der Sanierung PAK-belasteter Gebäude wurden von der BAuA die geeigneten Handschuhe ermittelt: Rex Erista Butyl Vitric, KCL Vitojet, Ansell Sol-Vex (www.BAuA.de, Praxis, AGS)
• Bei vielen Friseurprodukten wird ein Schutzhandschuh beigefügt (www.ikw.org)
• Zu Sanitärreinigern werden in WINGIS die geeigneten Schutz-handschuh-Fabrikate angegeben

 

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