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Handschuhe dürfen nur eingesetzt werden, wenn
die Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit
ergeben hat, dass die Gefährdung der Beschäftigten nicht
durch andere Schutzmaßnahmen gemindert werden kann. Der Arbeitgeber
muss dann Schutzhandschuhe ausreichender Anzahl zur Verfügung
stellen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Handschuhe
zu tragen.
Ist das Tragen von Schutzhandschuhen nicht zu vermeiden,
muss die Belastung der Beschäftigten so gering wie möglich
gehalten werden. Schutzhandschuhe müssen in ausreichender Zahl
und individuellen Größen vorhanden sein. Möglichkeiten
zur optimalen Reinigung und Pflege der Handschuhe müssen gegeben
sein. Die Tragezeiten sollen so kurz wie unbedingt erforderlich
sein.
Das Tragen von Handschuhen ist auf das notwendige
Maß zu reduzieren, um Hautprobleme durch die Handschuhe zu
vermeiden. Es sind Tragepausen einzulegen, in denen sich die Haut
erholen kann (z.B. durch Wechsel von Arbeiten mit und Arbeiten ohne
Handschuhe), zumindest müssen Handschuhe aber gewechselt werden,
um die durch die Schweißbildung entstandene Nässe im
Handschuh zu minimieren (TRGS 401). Das Tragen von falschen, defekten
oder verschmutzten Schutzhandschuhen erhöht meist das Risiko.
Grundsätzlich sind Handschuhe nur mit sauberen Händen
zu verwenden.
Die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe ist von
vielen Faktoren abhängig. Neben der Art der Gefährdung
(z. B. mechanische, chemische, thermische Gefährdung sowie
Kombinationen daraus oder durch Mikroorganismen) sind u.a. die Gebrauchsdauer
(Zeitspanne, bei der die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen erhalten
bleibt), Anforderungen an Greiffähigkeit/Tastempfindlichkeit,
Passform und weitere Merkmale der Tätigkeiten, bei denen die
Beschäftigten geschützt werden müssen, von Bedeutung.
Aufgrund der Tätigkeitsmerkmale und der Gefährdung können
Schutzhandschuh-Hersteller Empfehlungen für geeignete Schutzhandschuhe
abgeben. In der GISBAU-Handschuhdatenbank
sind solche Empfehlungen für unterschiedliche Bau-Bereiche
bereits aufgeführt
Die für den Arbeitsschutz relevante Gebrauchsdauer
oder Tragedauer ist nicht zu verwechseln mit der in vielen Informationen
zu Schutzhandschuhen angegebenen Durchbruchzeit nach DIN EN 374-3;
diese Prüfung unter Laborbedingungen ist entsprechend dieser
Norm für den Vergleich von ähnlichen Schutzhandschuhen
unterschiedlicher Hersteller und nicht für die Bedingungen
der Praxis am Arbeitsplatz gedacht. Die Schutzhandschuh-Hersteller
können Angaben über Gebrauchsdauer und Durchbruchszeit
machen.
Die Bekanntmachung 220 'Sicherheitsdatenblatt' (September
2007) fordert:
6.8.2.1.2 Handschutz
Anzugeben ist die Art der bei der Handhabung des Stoffes oder
der Zubereitung erforderlichen Schutzhandschuhe, einschließlich:
· Handschuhmaterial,
· Durchdringungszeit (darunter ist die maximale Tragedauer
zu verstehen) des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von
Intensität und Dauer der Hautexposition.
Hilfreich sind dabei Angaben z.B.
- zu eigenen Erkenntnissen bzgl. Handschuhfabrikaten (mit Hersteller
oder Vertreiber) und deren maximale Tragedauer unter Praxisbedingungen
oder
- zur mindestens erforderlichen Materialstärke und zur maximalen
Tragedauer unter Praxisbedingungen.
Falls erforderlich sind zusätzliche Hautmittel anzugeben.
Daher müssen die Hersteller der Chemikalien
nicht nur 'Handschuhe ja' oder ein Handschuhmaterial im Sicherheitsdatenblatt
angeben, sondern vor allem für Chemikalien, die für den
Endverbraucher hergestellt wurden und bestimmungsgemäß
eingesetzt werden (Friseurprodukte, Lacke, Kühlschmiermittel,
Klebstoffe, Reinigungsmittel, usw.) konkretere Angaben.
Es gibt allerdings bereits einige Hersteller bzw.
Herstellerverbände, die diesen Service liefern (wenn auch teilweise
nur für einzelne Produkte):
Dichlormethanhaltige Abbeizmittel: Nach TRGS 612 sind
lediglich Handschuhe aus Fluorkautschuk, wie Solvaplus/Rollrand
der Fa. Comasec, Vitojet der Firma KCL, Copra der Fa. Mapa geeignet
und auch diese nur für max. 2 Stunden
Bitumendispersionen: Herstellerverband nennt drei
Handschuhfabrikate (Forschungsberichte unter www.deutsche-bauchemie.de)
Lösemittelhaltige Bitumenprodukte: Herstellerverband
nennt als wirksame Handschuhe: Best Nitri-Solve und Camatril Velours
(Forschungserichte unter www.deutsche-bauchemie.de)
Desinfektionsmittel: Die Firma Schülke &
Mayer gibt für ihr Produkt Terralin den Handschuh Camatril
der Firma KCL an, wird nur ein Spritzschutz benötigt, reicht
auch Dermatril von KCL. Der Camatril ist für 4 Stunden auch
geeignet für die Produkte Antifect Liquid, Terralin Liquid
und Lyso Rapid
Epoxydharze: Für die Produkte Concretin BV 88,
PH-Multi, PH-DVE, UGE bzw. BB und Verdünnung U der Firma ispo
sowie die Produkte Firazinc R, Sikafloor 156, 261, 123, 390 und
Sikagard 729 Epocem der Firma Sika ist der Handschuh Camatril Verlours
Firma KCL geeignet
Zu Epoxydharzprodukten werden derzeit vom Industrieverband
Deutsche Bauchemie die geeigneten Schutzhandschuhfabrikate ermittelt
Für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bieten
einige Handschuh-Hersteller einen Pflanzenschutzhandschuh an
Für den Einsatz bei der Sanierung PAK-belasteter
Gebäude wurden von der BAuA die geeigneten Handschuhe ermittelt:
Rex Erista Butyl Vitric, KCL Vitojet, Ansell Sol-Vex (www.BAuA.de,
Praxis, AGS)
Bei vielen Friseurprodukten wird ein Schutzhandschuh
beigefügt (www.ikw.org)
Zu Sanitärreinigern werden in WINGIS die geeigneten
Schutz-handschuh-Fabrikate angegeben
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