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Formulare/ Entwürfe

Der Arbeitgeber hat sich gemäß §7 (2) Gefahrstoffverordnung die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen u.a. beim Inverkehrbringer zu beschaffen. Für Produkte, für die der Inverkehrbringer kein Sicherheitsdatenblatt liefern muss, kann der Arbeitgeber entsprechende Informationen verlangen. Einen Entwurf für ein Schreiben finden Sie hier.
 
Das Unterweisungsformular "Gefahrstoffe" hilft Ihnen Ort, Datum und Thema einer Unterweisung sowie deren Teilnehmer schriftlich festzuhalten.