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Chromatarm
in Europa
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Chromatarm
in Europa
Zum Schutz vor Allergien durch Chromat im
Zement und zementhaltigen Produkten hat die Europäische Union
eine Richtlinie erlassen. Seit dem 17.01.2005 dürfen in der Europäischen
Union keine chromathaltigen Zemente und zementhaltigen Produkte in
Verkehr gebracht und verwendet
werden, wenn die Gefahr von Hautkontakt
besteht.
Download der
Richtlinie [pdf, 100 KB]
Die Umsetzung in deutsches Recht finden Sie hier
[pdf, 20 KB]! |
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