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Chromatarm in Europa

   
Chromatarm in Europa
Zum Schutz vor Allergien durch Chromat im Zement und zementhaltigen Produkten hat die Europäische Union eine Richtlinie erlassen. Seit dem 17.01.2005 dürfen in der Europäischen Union keine chromathaltigen Zemente und zementhaltigen Produkte in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn die Gefahr von Hautkontakt besteht.
Download der Richtlinie [pdf, 100 KB]

Die Umsetzung in deutsches Recht finden Sie hier [pdf, 20 KB]!