Für
stationäre Arbeitsplätze, in denen eine gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, muss ein Explosionsschutzdokument
erstellt werden. Basis ist die Gefährdungsbeurteilung. Das
Explosionsschutzdokument beinhaltet die Einteilung des explosionsgefährdeten
Arbeitsbereiches in Zonen, die die Wahrscheinlichkeit des Auftretens
einer Explosion widerspiegeln.
Ausnahme
für Baustellen:
Bei zeitlich eng begrenzten Tätigkeiten, die an einem Ort nur
einmalig durchgeführt werden und bei denen mit der Bildung
von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet
werden muss, ist die Ausweisung von explosionsgefährdeten Bereichen
und deren Einteilung in Zonen nicht sinnvoll. Die geeigneten Explosionsschutzmaßnahmen
sind dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
(Quelle: Fachausschuss „Chemie“ der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung, der Länderausschuss für Sicherheit
und der UA 5 des Ausschusses für Betriebssicherheit)
Dazu zählen z.B. Beschichtungsarbeiten mit Bauchemikalien auf
Baustellen.
Hier finden
Sie ein Muster
(Muster für ein Explosionsschutzdokument DOC, 167Kb Download)
für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments.
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