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Brand-
und Explosionsschutz
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Auf
Baustellen kommt es beim Einsatz von bauchemischen Produkten immer
wieder zu Brand- und Explosionsunfällen.
Brände entstehen, wenn ein brennbarer Stoff durch eine geeignete
Zündquelle entzündet wird. Liegen die brennbaren Stoffe
in einer gefahrdrohenden Konzentration oder in einer bestimmten Form
vor, dann kann in Verbindung mit Luftsauerstoff eine Explosionsgefahr
bestehen. |
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| Gefahrenquellen
auf der Baustelle Eine
Gefährdung kann z.B. bestehen bei …
- dem Einsatz
von lösemittelhaltigen brennbaren Bauprodukten insbesondere
die als hochentzündlich, leichtentzündlich oder entzündlich
gekennzeichneten. Dazu zählen Farben und Lacke, Reinigungsmittel,
Korrosionsschutzmittel auch in Spraydosen!
- Wechselwirkungen
mit anderen Arbeitsbereichen. Lösemitteldämpfe
sind schwerer als Luft, reichern sich am Boden, in Hohlräumen
und Senken an und können in benachbarte Räume und tiefer
liegende Geschosse kriechen.
- der Entsorgung
von Putzlappen, die mit ungesättigten Ölen wie
Pflanzenöle, Leinöl, Ölfarben getränkt sind.
- dem Aufwirbeln
von feinem brennbaren Staub wie Holzstaub, Metallpulver.
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| Entstehung
eines Brandes, einer Explosion
Ein Brand entsteht,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Brennbarer
Stoff/Gemisch
- Luftsauerstoff
- Wirksame Zündquelle
Bildet der brennbare
Stoff mit Luftsauerstoff eine gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre, dann besteht zusätzlich Explosionsgefahr.
Brennbare
Stoffe
Brennbare Stoffe sind Stoffe/Gemische in Form von Gas, Dampf, Flüssigkeit,
Feststoff oder Gemisch, die entzündet werden können.
Im Sicherheitsdatenblatt von chemischen Stoffen und Gemischen sind
in Kapitel 9 die physikalisch-chemischen Eigenschaften angegeben.
Zu den brennbaren
Stäuben zählen organische Stäube wie z.B. Holz-,
Mehlstäube sowie Metallpulver und –späne wie Aluminiumpulver.
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Infos > |
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| Zündquellen
Um einen Brand oder eine Explosion auszulösen, muss
eine wirksame Zündquelle vorhanden sein. Wirksam heißt,
dass die Zündenergie ausreichend groß sein muss.
Auf Baustellen
können ganz unterschiedliche Zündquellen vorhanden sein:
- Flammen
(offenes Feuer, Zigaretten, Glutnester, Schweißperlen, Brenner)
- Heiße Oberflächen (Motoren, Heizungen, Heizstrahler,
Fön)
- Elektrische Energie (Licht, Lichtschalter, Klingel, elektrische
Geräte)
- Lichtbögen (Schweißen)
- Mechanisch erzeugte Funken (durch funkenreißendes Werkzeug)
- Elektrostatische Aufladung (Schuhe)
- Strahlung: ionisierende, Ultraschall, elektromagnetische (Handy,
Funkgerät)
- Chemische Reaktionen
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| Explosionsgefahr
Eine Explosionsgefahr ist gegeben, wenn sich ein explosionsfähiges
Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen bildet, welches entzündet
werden kann.
Liegt dieses
Gemisch in einer solchen Menge (gefahrdrohenden Menge) vor, dass
besondere Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
erforderlich sind, dann wird es als gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre bezeichnet.
Als Faustregel
für eine gefahrdrohende Menge gilt:
- Mehr als 10
Liter explosionsfähiger Atmosphäre als zusammenhängende
Menge müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von
der Raumgröße immer als gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre angesehen werden.
- Eine gleichmäßig
auf einer Bodenfläche verteilte Schicht brennbaren Staubes
von weniger als 1mm Schichtdicke reicht aus, um beim Aufwirbeln
einen Raum vollständig mit explosionsfähigem Staub-Luft-Gemisch
auszufüllen.
Im Sicherheitsdatenblatt
von chemischen Stoffen und Gemischen sind in Kapitel 9 die physikalisch-chemischen
Eigenschaften angegeben. Dort finden sich auch Hinweise auf Explosionsgefahren.
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Verhinderung
einer Explosion Es
müssen Maßnahmen getroffen werden, um Brand- und Explosionsgefahren
zu verhindern:
- Vermeidung gefährlicher Mengen von brennbaren Stoffen
Dazu zählen z.B. der Austausch von brennbaren Stoffen gegen
nicht brennbare Stoffe, die Mengenbegrenzung von brennbaren Stoffen,
die Absaugung von brennbaren Stoffen an der Entstehungsstelle.
- Vermeidung
von Zündquellen
Wirksame Zündquellen sind aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.
Nur explosionsgeschützte Arbeitsmittel sind einzusetzen.
Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsbereichen sind zu beachten.
Kann gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher verhindert werden,
muss der Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens
gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre beurteilen.
Auf dieser Grundlage
wird der Arbeitsbereich in explosionsgefährdete Bereiche, den
Zonen, eingeteilt:
- Zone
0 bzw. 20: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre
ständig, über lange Zeiträume oder häufig
auftritt.
(0 für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, 20 für Staub)
- Zone
1 bzw. 21: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre
gelegentlich auftritt.
(1 für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, 21 für Staub)
- Zone
2 bzw. 22: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre
normalerweise nicht auftritt. Wenn sie sich bildet, dann nur kurzzeitig.
(2 für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, 22 für Staub)
Für die
einzelnen Zonen werden Schutzmaßnahmen und die geeigneten
Arbeitsmittel festlegt. Dies wird in einem Explosionsschutzdokument
dokumentiert.
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| Weiteres
zum Thema:
Die
rechtlichen Grundlagen finden Sie
hier!
- Allgemeine
Informationen für die Tätigkeiten
mit brennbaren Flüssigkeiten
- Allgemeine Informationen für explosionsgefährdete
Bereiche (außer Staubbereiche).
- Abfrageschema
zum Erkennen und Vermeiden von Explosionsgefährdungen gemäß
TRBS 2152 mit Erläuterung
- Muster für ein Explosionsschutzdokument
- Nicht verbindlicher Leitfaden
zur Durchführung der Richtlinie 1999/92/EG |
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| Links: |
| Explosionsschutzportal
der BG RCI |
| GESTIS-STAUB-EX,
Datenbank mit Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben |
| Internet-Seiten
des Explosionsschutzes
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) |
| Datenbank
der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung
(BAM) mit sicherheitstechnischen
Kenngrößen des Brand- und Explosionsschutzes |
| ARD
Ratgeber Bauen + Wohnen: Explosionsgefahr
bei lösemittelhaltigen Bitumenantrichen |
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