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Brand- und Explosionsschutz

 
Auf Baustellen kommt es beim Einsatz von bauchemischen Produkten immer wieder zu Brand- und Explosionsunfällen.
Brände entstehen, wenn ein brennbarer Stoff durch eine geeignete Zündquelle entzündet wird. Liegen die brennbaren Stoffe in einer gefahrdrohenden Konzentration oder in einer bestimmten Form vor, dann kann in Verbindung mit Luftsauerstoff eine Explosionsgefahr bestehen
.
 
Gefahrenquellen auf der Baustelle

Eine Gefährdung kann z.B. bestehen bei …

- dem Einsatz von lösemittelhaltigen brennbaren Bauprodukten insbesondere die als hochentzündlich, leichtentzündlich oder entzündlich gekennzeichneten. Dazu zählen Farben und Lacke, Reinigungsmittel, Korrosionsschutzmittel auch in Spraydosen!

- Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsbereichen. Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft, reichern sich am Boden, in Hohlräumen und Senken an und können in benachbarte Räume und tiefer liegende Geschosse kriechen.

- der Entsorgung von Putzlappen, die mit ungesättigten Ölen wie Pflanzenöle, Leinöl, Ölfarben getränkt sind.

- dem Aufwirbeln von feinem brennbaren Staub wie Holzstaub, Metallpulver.

Entstehung eines Brandes, einer Explosion

Ein Brand entsteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

- Brennbarer Stoff/Gemisch
- Luftsauerstoff
- Wirksame Zündquelle

Bildet der brennbare Stoff mit Luftsauerstoff eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, dann besteht zusätzlich Explosionsgefahr.

Brennbare Stoffe
Brennbare Stoffe sind Stoffe/Gemische in Form von Gas, Dampf, Flüssigkeit, Feststoff oder Gemisch, die entzündet werden können.
Im Sicherheitsdatenblatt von chemischen Stoffen und Gemischen sind in Kapitel 9 die physikalisch-chemischen Eigenschaften angegeben.

Zu den brennbaren Stäuben zählen organische Stäube wie z.B. Holz-, Mehlstäube sowie Metallpulver und –späne wie Aluminiumpulver.

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Zündquellen
Um einen Brand oder eine Explosion auszulösen, muss eine wirksame Zündquelle vorhanden sein. Wirksam heißt, dass die Zündenergie ausreichend groß sein muss.

Auf Baustellen können ganz unterschiedliche Zündquellen vorhanden sein:

- Flammen (offenes Feuer, Zigaretten, Glutnester, Schweißperlen, Brenner)
- Heiße Oberflächen (Motoren, Heizungen, Heizstrahler, Fön)
- Elektrische Energie (Licht, Lichtschalter, Klingel, elektrische Geräte)
- Lichtbögen (Schweißen)
- Mechanisch erzeugte Funken (durch funkenreißendes Werkzeug)
- Elektrostatische Aufladung (Schuhe)
- Strahlung: ionisierende, Ultraschall, elektromagnetische (Handy, Funkgerät)
- Chemische Reaktionen

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Explosionsgefahr
Eine Explosionsgefahr ist gegeben, wenn sich ein explosionsfähiges Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen bildet, welches entzündet werden kann.

Liegt dieses Gemisch in einer solchen Menge (gefahrdrohenden Menge) vor, dass besondere Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erforderlich sind, dann wird es als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bezeichnet.

Als Faustregel für eine gefahrdrohende Menge gilt:

- Mehr als 10 Liter explosionsfähiger Atmosphäre als zusammenhängende Menge müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße immer als gefährliche explosionsfähige Atmosphäre angesehen werden.

- Eine gleichmäßig auf einer Bodenfläche verteilte Schicht brennbaren Staubes von weniger als 1mm Schichtdicke reicht aus, um beim Aufwirbeln einen Raum vollständig mit explosionsfähigem Staub-Luft-Gemisch auszufüllen.

Im Sicherheitsdatenblatt von chemischen Stoffen und Gemischen sind in Kapitel 9 die physikalisch-chemischen Eigenschaften angegeben. Dort finden sich auch Hinweise auf Explosionsgefahren.

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Verhinderung einer Explosion

Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um Brand- und Explosionsgefahren zu verhindern:


- Vermeidung gefährlicher Mengen von brennbaren Stoffen
Dazu zählen z.B. der Austausch von brennbaren Stoffen gegen nicht brennbare Stoffe, die Mengenbegrenzung von brennbaren Stoffen, die Absaugung von brennbaren Stoffen an der Entstehungsstelle.

- Vermeidung von Zündquellen
Wirksame Zündquellen sind aus dem Arbeitsbereich zu entfernen. Nur explosionsgeschützte Arbeitsmittel sind einzusetzen. Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsbereichen sind zu beachten.

Kann gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, muss der Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre beurteilen.

Auf dieser Grundlage wird der Arbeitsbereich in explosionsgefährdete Bereiche, den Zonen, eingeteilt:

- Zone 0 bzw. 20: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig auftritt.
(0 für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, 20 für Staub)

- Zone 1 bzw. 21: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt.
(1 für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, 21 für Staub)

- Zone 2 bzw. 22: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht auftritt. Wenn sie sich bildet, dann nur kurzzeitig.
(2 für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, 22 für Staub)

Für die einzelnen Zonen werden Schutzmaßnahmen und die geeigneten Arbeitsmittel festlegt. Dies wird in einem Explosionsschutzdokument dokumentiert.

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Weiteres zum Thema:

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier!

 

- Allgemeine Informationen für die Tätigkeiten mit brennbaren Flüssigkeiten
- Allgemeine Informationen für explosionsgefährdete Bereiche (außer Staubbereiche).
- Abfrageschema zum Erkennen und Vermeiden von Explosionsgefährdungen gemäß TRBS 2152 mit Erläuterung
- Muster für ein Explosionsschutzdokument
- Nicht verbindlicher Leitfaden zur Durchführung der Richtlinie 1999/92/EG

 
Links:
Explosionsschutzportal der BG RCI
GESTIS-STAUB-EX, Datenbank mit Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben
Internet-Seiten des Explosionsschutzes der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Datenbank der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) mit sicherheitstechnischen Kenngrößen des Brand- und Explosionsschutzes
ARD Ratgeber Bauen + Wohnen: Explosionsgefahr bei lösemittelhaltigen Bitumenantrichen