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Ein gut ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt ist eine wertvolle Hilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz bei Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen. Die bisherigen Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt wurden durch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 abgelöst, die seit dem 1.Juni 2007 gilt. Die Anforderungen an die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter (Anhang II REACH-Verordnung) wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 geändert, die am 20.06.2010 in Kraft getreten ist. Informationen zu REACH finden Sie hier. Weitere Änderungen bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen erfolgen durch die CLP- oder EG-GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die am 20.01.2009 in Kraft getreten ist. Informationen zu GHS finden Sie hier.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Qualitiät der Sicherheitsdatenblätter oft nicht den notwendigen Anforderungen entspricht. Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes sowie die Qualitätsansprüche steigen aber mit der REACH-Verordnung.

„Sicherheitsd@tenblatt-online“ ist ein Internet-Portal rund um das Thema Sicherheitsdatenblatt. Es richtet sich sowohl an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern als auch an die Verwender und Leser.

Schwerpunkt ist ein Lehrgang, in dem die einzelnen Kapitel des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert werden. Durch Hyperlinks zu relevanten Rechtstexten und Querverweisen innerhalb der Kapitel sowie vielen praxisorientierten Tipps und Erläuterungen erhält der interessierte Leser schnell und einfach alle notwendigen Informationen. Auf die Änderungen durch REACH wird in den einzelnen Kapiteln hingewiesen.

Links zu Datenbanken, Rechtstexten und Hilfsmitteln zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und eine Checkliste zur Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern runden das Portal ab.

Als dynamisches System wird es regelmäßig ergänzt, überarbeitet und an die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen angepasst.