GISBAU-SDB-Schnittstelle
Für die strukturierte
elektronische Übermittlung von SDB an GISBAU stehen grundsätzlich
- neben der Internet-Plattform „Produkt-Code Online“ - drei
Wege zur Verfügung:
A. Vollständige SDB im EDAS-Format können bei
GISBAU eingelesen werden, wenn für bestimmte Felder die von GISBAU
vorgegebenen Regeln befolgt werden.
B. Für den Fall, dass (noch) nicht das gesamte SDB
im EDAS-Format vorliegt, können auch lediglich die für den GISBAU-Datenaustausch
notwendigen Felder unter Einhaltung der GISBAU-Regeln im EDAS-Format übertragen
werden.
C. Jenseits des EDAS-Formats besteht auch die Möglichkeit,
die strukturierte Datenübermittlung im GISBAU-SDB-Austauschformat
durchzuführen. Dieses (wie das EDAS-Format) XML-basierte Format wurde
zwar in Anlehnung an EDAS aufgestellt, ist jedoch auf das eigentlich Notwendige
reduziert worden und setzt ebenfalls die Einhaltung der von GISBAU vorgegebenen
Regeln voraus.
Diese drei Wege dienen
zur strukturierten Übermittlung einiger weniger Inhalte des SDB,
die bei GISBAU zur Überprüfung der Codierung mit einem GISCODE
/ Produkt-Code benötigt werden. Auf jeden Fall muss zusätzlich
zur Übermittlung der strukturierten Daten noch ein pdf-Dokument des
SDB mitgeliefert werden.
Die o.g. Regeln betreffen
insbesondere folgende Aspekte:
1. Identifikation eines Produktes bzw. einer Version
eines SDB. Hier erwartet GISBAU dass jedes SDB mit einer GISBAU-Produkt-ID
sowie einer GISBAU-Dokument-ID versehen wird.
2. Bezeichnung der Feldnamen. Diese Bezeichnungen sind
in den Fällen A und B Bestandteile des EDAS-Formates, im Fall C sind
sie jedoch teilweise vereinfacht worden.
3. Zulässige Wertebereiche für bestimmte Felder.
Während für einige Felder wie Handelsname oder Inhaltsstoffe
sicherlich abgesehen von einer maximalen Zeichenkettenlänge keine
Einschränkungen aufgestellt werden, ist beispielsweise für die
Codierung von Gefährlichkeitsmerkmalen, Gefahrensymbolen oder R-/S-Sätzen
die Menge der zulässigen Einträge begrenzt (z.B. „Xi“
für reizend). Da das EDAS-Format ein relativ offenes Format ist,
sind bei A und B teilweise unterschiedliche Einträge für denselben
Wert zulässig, z.B. für die GHS-Einstufung sowohl die englische
als auch die deutsche Codierung der Gefahrenkategorien nach EG-Verordndung
1272/2008 („Hautätz. 1A“ wie auch „SkinCorr. 1A“,
letzteres ohne Umlaut-Problematik).
Für die EDAS-Varianten
A und B sind die Regeln im Dokument „EDASRegeln.doc" dokumentiert.
In der Datei „MINIEDAS.XML“ findet sich ein entsprechendes
Beispiel.
Für das GISBAU-SDB-Austauschformat C konnten die Regeln weitgehend
in einer XML-Schema-Datei festgehalten werden. Regeln, die in der XML-Schema-Datei
nicht beschrieben sind, können dem Dokument „GISBAUXMLRegeln.doc“
entnommen werden. In der Datei „GISBAUSDSEXTRACT.xml“ findet
sich ein entsprechendes Beispiel.
Nach den ersten Rückmeldungen
zur GISBAU-SDB-Schnittstelle sind hinsichtlich der Schnittstelle im EDAS-Format
noch einige Änderungen notwendig geworden. Diese sind im Dokument
Änderungen20090605.doc aufgeführt und in der Beschreibung EDASRegelnV2.doc
gelb markiert.
Für die Überprüfung
von XML-Dateien im GISBAU-SDB-Austauschformat (nicht: EDAS-Format) steht
nun ein Validisierungswerkzeug zur Verfügung, mit dem sich schnell
und einfach prüfen lässt, ob eine Austauschdatei mit dem GISBAU-SDB-Austauschformat
konform ist. Der GISBAUXML_Validator setzt voraus, dass das Microsoft
Dotnet Framework 2.0 installiert
ist und dass die Datei GISBAUSDSEXTRACT.xsd im gleichen Verzeichnis liegt
wie die Programmdatei GISBAUXML_Validator.exe.
Folgende Dateien
stehen zum Download bereit:
Ansprechpartner für
Fragen zur GISBAU-SDB-Schnittstelle:
Matthias Kaiser (kaiser@akc.de)
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