Sicherheitsd@tenblatt-
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Vorschriften
/ Regeln
Wer als Hersteller,
Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe
oder gefährliche Zubereitungen in Deutschland in den Verkehr bringt,
hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein
Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Auch für
nicht gefährliche Zubereitungen haben Hersteller, Einführer
oder erneute Inverkehrbringer auf Anforderung von gewerblichen Kunden
ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.
Seit dem 1.Juni 2007
gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in allen
europäischen Mitgliedstaaten, mit der die Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie
91/155/EWG außer Kraft gesetzt wurde. Im Anhang II ist ein Leitfaden
für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts veröffentlicht,
der am 20.05.2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 geändert
wurde. Nähere Informationen zu den Neuerungen bezüglich des
Sicherheitsdatenblatts durch REACH finden Sie hier.
Das Sicherheitsdatenblatt
muss von einer fachkundigen Person erstellt werden, fachlich richtig sowie
vollständig ausgefüllt sein und regelmäßig aktualisiert
werden. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die geforderte
Fachkunde nachzuweisen (§ 19 (Abs. 3) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)).
Dies entspricht den Forderungen der REACH-Verordnung: " Das Sicherheitsdatenblatt
ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse
der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe
und Zubereitungen in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen
Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischungskurse
erhalten haben. (Anhang II Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)).
Im Folgenden können
relevante Regeln und Vorschriften herunterladen werden.
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| Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 18.Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),
zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe,
zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der
Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94
der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien
91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. |
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Verordnung
(EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Diese Verordnung ändert den Anhang II „Anforderungen an
die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts“. Sie ist am 20.Juni
2010 in Kraft getreten. |
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Verordnung
(EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30.Mai 2008 zur Festlegung
von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
(Prüfmethoden-Verordnung)
Diese Verordnung gilt seit dem 1.Juni 2008
Der Anhang V der Stoff-Richtlinie 67/548/EGWG ist seit dem 1.Juni
2008 aufgehoben. Alle Bezugnahmen auf diesen Anhang V gelten als Bezugnahmen
auf die Prüfmethoden-Verordnung.
Die Prüfmethoden-Verordnung wurde am 23.07.2009 durch die Verordnung
(EG) Nr.761/2009 um neue Prüfmethoden ergänzt. |
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Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16.Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung
und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung
der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (= EG-GHS-
oder CLP-Verordnung).
Diese Verordnung ist am 20.Januar 2009 in Kraft getreten. Die Titel
II (Gefahreneinstufung), III (Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung)
und IV (Verpackung) gelten für Stoffe ab dem 1.12.2010 und für
Gemische ab dem 1.6.2015. |
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1.
Änderungsverordnung der CLP-Verordnung (Verordnung
(EG) Nr. 790/2009)
Diese Verordnung ist am 25.September 2009 in Kraft getreten. Mit dieser
Verordnung wurden die 30. und 31.ATP der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG
in den Anhang VI der CLP-Verordnung aufgenommen.
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| Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie
91/155/EWG (konsolidierte Fassung) Außer
Kraft gesetzt seit 01.06.2007! |
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Bekanntmachung
220 "Sicherheitsdatenblatt" (ehemals
TRGS 220)
Die im November 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte
Bekanntmachung 220 vom 25.09.2007 ist eine Auslegungshilfe zur Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Sie ersetzt die TRGS 220.
Download
[pdf-Datei] |
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Bekanntmachung
408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten
der CLP-Verordnung", veröffentlicht am 27.01.2010 im Gemeinsamen
Ministerialblatt.
Diese Bekanntmachung erläutert Maßnahmen und Vorgehensweisen
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die während der in der
CLP-Verordnung genannten Übergangsfristen
zu berücksichtigen sind. Der Arbeitgeber wird während des
Umstellungsprozesses, der sich aus der neuen Einstufung und Kennzeichnung
ergibt, im Hinblick auf den Arbeitsschutz unterstützt. |
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Stoffrichtlinie
67/548/EWG (konsolidierte Fassung)
Der Anhang I der Stoff-Richtlinie wurde mit Inkrafttreten der GHS-Verordnung
gestrichen und durch die Tabelle 3.2 im Anhang VI der GHS-Verordnung
ersetzt.
Die Stoff-Richtlinie wird mit Wirkung vom 1.6.2015 aufgehoben. |
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Richtlinie
2006/121/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 18.Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher
Stoffe im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe (REACH) und zur Schaffung eines Europäischen Amtes für
chemische Stoffe.
Download
[PDF-Datei ] mit den Berichtigungen
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Anhang
VI Teil 3.2 CLP-Verordnung (ehemals: Anhang I der RICHTLINIE 67/548/EWG)
Zudem können Sie hier die konsolidierte Fassung in verschiedenen
Sprachen herunterladen. |
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Zubereitungsrichtlinie
1999/45/EG (konsolidierte Fassung)
Der Artikel 14 „Sicherheitsdatenblatt“ wird durch REACH
zum 1. Juni 2007 gestrichen.
Die Zubereitungs-Richtlinie wird mit Wirkung vom 1.6.2015 aufgehoben.
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Richtlinie
2001/60/EG der Kommission vom 7.August
2001 zur Anpassung der Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie)
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts-und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung
und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen an den technischen Fortschritt
Download [PDF-Datei
158 KB] |
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| Fundstellen
europäisches Recht: |
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Das Portal zum Recht der Europäischen Union
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Das
Ex-ECB
(früher: Europäisches Chemikalienbüro ECB) ist die
zentrale Stelle für Datensammlung und Bewertungsverfahren von
gefährlichen Chemikalien. |
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| Fundstellen
nationales Recht: |
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Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt
mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger
nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. |
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| Gefahrstoffverordnung |
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