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Vorschriften / Regeln

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Deutschland in den Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Auch für nicht gefährliche Zubereitungen haben Hersteller, Einführer oder erneute Inverkehrbringer auf Anforderung von gewerblichen Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.

Seit dem 1.Juni 2007 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in allen europäischen Mitgliedstaaten, mit der die Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie 91/155/EWG außer Kraft gesetzt wurde. Im Anhang II ist ein Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts veröffentlicht, der am 20.05.2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 geändert wurde. Nähere Informationen zu den Neuerungen bezüglich des Sicherheitsdatenblatts durch REACH finden Sie hier.

Im Folgenden können relevante Regeln und Vorschriften herunterladen werden.

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Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.
 
Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Diese Verordnung ändert den Anhang II „Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts“. Sie ist am 20.Juni 2010 in Kraft getreten.
 
Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30.Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Prüfmethoden-Verordnung)
Diese Verordnung gilt seit dem 1.Juni 2008
Der Anhang V der Stoff-Richtlinie 67/548/EGWG ist seit dem 1.Juni 2008 aufgehoben. Alle Bezugnahmen auf diesen Anhang V gelten als Bezugnahmen auf die Prüfmethoden-Verordnung.
Die Prüfmethoden-Verordnung wurde am
- 23.07.2009 durch die Verordnung (EG) Nr.761/2009
- 08.12.2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 1152/2010
um neue Prüfmethoden ergänzt.
 
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (= EG-GHS- oder CLP-Verordnung).
Diese Verordnung ist am 20.Januar 2009 in Kraft getreten. Die Titel II (Gefahreneinstufung), III (Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung) und IV (Verpackung) gelten für Stoffe ab dem 1.12.2010 und für Gemische ab dem 1.6.2015.
 
 
1. Änderungsverordnung der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 790/2009)
Diese Verordnung ist am 25.September 2009 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurden die 30. und 31.ATP der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG in den Anhang VI der CLP-Verordnung aufgenommen.
 
Berichtigung der CLP-Verordnung vom 20.1.2011
Die Berichtigung ändert die Tabelle 1.1 Nummer 1.1.2.1.1 Anhang VI CLP-Verordnung. Die Gefahrenklasse- und Gefahrenkategorie-Codes werden jetzt in englischer Sprache angegeben
 
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Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie 91/155/EWG (konsolidierte Fassung) Außer Kraft gesetzt seit 01.06.2007!
 
 Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt" (ehemals TRGS 220)
Die im November 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Bekanntmachung 220 vom 25.09.2007 ist eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Sie ersetzt die TRGS 220.
Download [pdf-Datei]
 
Bekanntmachung 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung", veröffentlicht am 27.01.2010 im Gemeinsamen Ministerialblatt.
Diese Bekanntmachung erläutert Maßnahmen und Vorgehensweisen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die während der in der CLP-Verordnung genannten Übergangsfristen zu berücksichtigen sind. Der Arbeitgeber wird während des Umstellungsprozesses, der sich aus der neuen Einstufung und Kennzeichnung ergibt, im Hinblick auf den Arbeitsschutz unterstützt.
 
Stoffrichtlinie 67/548/EWG (konsolidierte Fassung)
Der Anhang I der Stoff-Richtlinie wurde mit Inkrafttreten der GHS-Verordnung gestrichen und durch die Tabelle 3.2 im Anhang VI der GHS-Verordnung ersetzt.
Die Stoff-Richtlinie wird mit Wirkung vom 1.6.2015 aufgehoben.
 
Richtlinie 2006/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung eines Europäischen Amtes für chemische Stoffe.
Download [PDF-Datei ] mit den Berichtigungen
 
Anhang VI Teil 3.2 CLP-Verordnung (ehemals: Anhang I der RICHTLINIE 67/548/EWG)
Zudem können Sie hier die konsolidierte Fassung in verschiedenen Sprachen herunterladen.
 
Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG (konsolidierte Fassung)
Der Artikel 14 „Sicherheitsdatenblatt“ wird durch REACH zum 1. Juni 2007 gestrichen.
Die Zubereitungs-Richtlinie wird mit Wirkung vom 1.6.2015 aufgehoben.
 
Richtlinie 2001/60/EG der Kommission vom 7.August 2001 zur Anpassung der Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen an den technischen Fortschritt
Download [PDF-Datei 158 KB]
 
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Fundstellen europäisches Recht:
 



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Fundstellen nationales Recht:
 

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
 
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Umsetzung der REACH- als auch der CLP-Verordnung machte eine Anpassung der Gefahrstoffverordnung erforderlich. Die geänderte Gefahrstoffverordnung wurde am 30.11.2010 im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 59 S.1643 verkündet. Sie ist am 1.12.2010 in Kraft getreten.