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Sicherheitsd@tenblatt- |
REACH In der Europäischen Union gilt seit dem 1. Juni 2007 die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 , REACH genannt, mit einem einheitlichen System zur - Registrierung, von chemischen Stoffen. Bisher wird in der EU zwischen Alt- und Neustoffen unterschieden. 100204 Altstoffen, für die keine Prüfverpflichtung besteht und deren toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften unzureichend bekannt sind, stehen ca. 4500 neue Stoffe gegenüber, für die ab 10 kg/Jahr und Hersteller bzw. Importeur im Rahmen der Neustoffanmeldung physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften bestimmt wurden. Um dieses Ungleichgewicht in der Datenlage zu beseitigen und auch Altstoffe einem Registrierungsverfahren zu unterziehen, müssen im Rahmen der REACH-Verordnung Stoffe mit einer Jahresproduktions- bzw. Jahresimportmenge von mindestens 1 Tonne pro Hersteller bzw. Importeur registriert werden. D.h. für die Stoffe müssen Prüfungen durchgeführt werden, der Umfang ist abhängig von der Produktions- bzw. Importmenge. Das betrifft derzeit ca. 30.000 Stoffe, für die es grundsätzlich aufgrund der neuen Daten zu geänderten Einstufungen und Kennzeichnungen kommen kann. Um REACH umzusetzen und ein einheitliches Verfahren innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten, wurde die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA), kurz Agentur genannt, mit Sitz in Helsinki errichtet. In jedem Mitgliedstaat werden außerdem zuständige Behörden benannt, die die Aufgaben nach REACH wahrnehmen und mit der Kommission und der ECHA zusammenarbeiten. In Deutschland sind die zuständigen Behörden mit ihren Aufgabenbereichen in dem REACH-Anpassungsgesetz (Bundesgesetzblatt Nr. 21 vom 31.05.2008) aufgeführt. Ausgenommen von der REACH-Verordnung sind z.B. Abfall, die Beförderung gefährlicher Güter, nicht-isolierte Zwischenprodukte, radioaktive Stoffe, Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen und die nicht behandelt oder verwendet werden. Die Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt
sind in der REACH-Verordnung integriert, der Anhang II enthält einen
Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts. Dieser wurde durch
die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 vom
20.05.2010 geändert. Links zum Thema REACH mit ausführlicheren Informationen
finden Sie unter Links, 2. REACH-Verordnung. |
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