![]() ![]() |
||
Sicherheitsd@tenblatt- |
Zulassung In Titel VII REACH-Verordnung wird die Zulassung geregelt. Er gilt seit dem 1.6.2008. Unter die Zulassung fallen die heute bereits bekannten, besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC = Substances of very high concern). Dazu gehören:
Diese Stoffe unterliegen einem gesonderten Zulassungsverfahren, in dem die Antragsteller die Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken sowie die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution prüfen. Ziel ist es, die zulassungspflichtigen Stoffe schrittweise zu substituieren. Die zulassungspflichtigen
Stoffe werden in Anhang XIV REACH-Verordnung aufgeführt und erhalten
eine Zulassungsnummer. Bevor diese Stoffe in diesen Anhang aufgenommen
werden, werden sie in einer Kandidatenliste veröffentlicht und unterliegen
einem öffentlichen Kommentierungsverfahren. Die Kandidatenliste
ist auf den Internet-Seiten der ECHA einsehbar. Eine deutsche
Übersetzung wird von der BAuA veröffentlicht. |
||