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Sicherheitsdatenblatt
gemäß
REACH-Verordnung
Die Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie 91/155/EWG wurde mit Inkrafttreten
der REACH-Verordnung außer Kraft gesetzt. Der Artikel 14 „Sicherheitsdatenblatt“
der Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG wurde ebenfalls zum 1. Juni 2007
gestrichen. Die Streichung des Artikels 27 „Sicherheitsdatenblatt“
der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG erfolgt erst zum 1. Juni 2008 mit dem
Inkrafttreten der Änderungs-Richtlinie der Stoff-Richtlinie 2006/121/EG.
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind in der REACH-Verordnung
in Titel IV „Informationen in der Lieferkette“
und im Anhang II „Leitfaden für die Erstellung
des Sicherheitsdatenblatts“ angegeben.
Die Sicherheitsdatenblätter enthalten wie auch schon die nach der
Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie erstellten Sicherheitsdatenblätter
16 Abschnitte. Neu unter REACH ist das erweiterte Sicherheitsdatenblatt,
welches zusätzlich ein oder mehrere Expositionsszenarien für
Stoffe mit einer Jahresproduktionsmenge bzw. Jahresimportmenge von >=
10 t pro Hersteller bzw. Importeur im Anhang enthalten kann.
Der Anhang II wurde
an die UN-GHS-Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt angepasst und am 31.Mai
2010 mit der Verordnung (EU) Nr. 453/2010
veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 20. Juni 2010 in Kraft.
Mehr Informationen sind unter „Änderungen
durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010“ zu finden.
Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer fachkundigen
Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender,
soweit diese bekannt sind, berücksichtigt.
Weitere Informationen zu Änderungen des Sicherheitsdatenblattes durch
die REACH-Verordnung:
- Aufbau des Sicherheitsdatenblattes nach REACH
- Lieferung eines Sicherheitsdatenblattes nach
REACH
- Erweitertes Sicherheitsdatenblatt nach REACH (eSDS)
- Aktualliesierung eines Sicherheitsdatenblattes
nach REACH
- Änderungen durch die Verordnung (EU)
Nr. 453/2010 mit Übergangsfristen
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