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Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung

Die Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie 91/155/EWG wurde mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung außer Kraft gesetzt. Der Artikel 14 „Sicherheitsdatenblatt“ der Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG wurde ebenfalls zum 1. Juni 2007 gestrichen. Die Streichung des Artikels 27 „Sicherheitsdatenblatt“ der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG erfolgt erst zum 1. Juni 2008 mit dem Inkrafttreten der Änderungs-Richtlinie der Stoff-Richtlinie 2006/121/EG.

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind in der REACH-Verordnung in Titel IV „Informationen in der Lieferkette“ und im Anhang II „Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts“ angegeben.

Die Sicherheitsdatenblätter enthalten wie auch schon die nach der Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie erstellten Sicherheitsdatenblätter 16 Abschnitte. Neu unter REACH ist das erweiterte Sicherheitsdatenblatt, welches zusätzlich ein oder mehrere Expositionsszenarien für Stoffe mit einer Jahresproduktionsmenge bzw. Jahresimportmenge von >= 10 t pro Hersteller bzw. Importeur im Anhang enthalten kann.

Der Anhang II wurde an die UN-GHS-Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt angepasst und am 31.Mai 2010 mit der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 20. Juni 2010 in Kraft. Mehr Informationen sind unter „Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010“ zu finden.


Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer fachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt.

Weitere Informationen zu Änderungen des Sicherheitsdatenblattes durch die REACH-Verordnung:

- Aufbau des Sicherheitsdatenblattes nach REACH
- Lieferung eines Sicherheitsdatenblattes nach REACH
- Erweitertes Sicherheitsdatenblatt nach REACH (eSDS)
- Aktualliesierung eines Sicherheitsdatenblattes nach REACH
- Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 mit Übergangsfristen