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Zeitrahmen für die Registrierung

Eine Registrierung gemäß REACH-Verordnung erfolgt nur für Stoffe ab einer Jahresproduktionsmenge von 1t pro Hersteller bzw. Importeur. Sie erfolgt nach einem festgelegten Zeitplan. Dieser ist abhängig von der Jahresproduktionsmenge pro Hersteller bzw. Importeur und von der Einstufung gemäß Stoff-Richtlinie 67/548/EWG.

Zeitpunkt Registrierung von
seit 1.6.2008 Beginn der Registrierung von Stoffen, die erstmals in Verkehr gebracht werden
1.6. – 1.12.2008 Vorregistrierungsphase für Phase-in-Stoffe (Alt- und Neustoffe)
ab 1.12.2008 Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nicht vorregistriert wurden.
bis 1.12.2010 Registrierung von krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtschädigenden Phase-in-Stoffen der Kategorie 1 oder 2, die nach dem 1.6.07 ab 1t/Jahr hergestellt/importiert werden.
bis 1.12.2010 Registrierung von umweltgefährlichen Phase-in-Stoffen eingestuft mit R50/53, die nach dem 1.6.07 ab 1t/Jahr hergestellt/importiert werden.
bis 1.12.2010 Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nach dem 1.6.2007 ab 1000 t/Jahr hergestellt/importiert werden.
bis 1.6.2013 Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nach dem 1.6.2007 ab 100 t/Jahr hergestellt/importiert werden.
bis 1.6.2018 Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nach dem 1.6.2007 ab 1 t/Jahr hergestellt/importiert werden.