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Zeitrahmen
für die Registrierung
Eine Registrierung gemäß REACH-Verordnung erfolgt
nur für Stoffe ab einer Jahresproduktionsmenge von 1t pro Hersteller
bzw. Importeur. Sie erfolgt nach einem festgelegten Zeitplan. Dieser ist
abhängig von der Jahresproduktionsmenge pro Hersteller bzw. Importeur
und von der Einstufung gemäß Stoff-Richtlinie 67/548/EWG.
| Zeitpunkt |
Registrierung von … |
| seit 1.6.2008 |
Beginn der Registrierung von Stoffen, die erstmals
in Verkehr gebracht werden |
| 1.6. – 1.12.2008 |
Vorregistrierungsphase für
Phase-in-Stoffe (Alt- und Neustoffe) |
| ab 1.12.2008 |
Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nicht vorregistriert
wurden. |
| bis 1.12.2010 |
Registrierung von krebserzeugenden, erbgutverändernden
und fruchtschädigenden Phase-in-Stoffen der Kategorie
1 oder 2, die nach dem 1.6.07 ab 1t/Jahr
hergestellt/importiert werden. |
| bis 1.12.2010 |
Registrierung von umweltgefährlichen
Phase-in-Stoffen eingestuft mit R50/53, die nach
dem 1.6.07 ab 1t/Jahr hergestellt/importiert
werden. |
| bis 1.12.2010 |
Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nach dem
1.6.2007 ab 1000 t/Jahr hergestellt/importiert
werden. |
| bis 1.6.2013 |
Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nach dem
1.6.2007 ab 100 t/Jahr hergestellt/importiert
werden. |
| bis 1.6.2018 |
Registrierung von Phase-in-Stoffen, die nach dem
1.6.2007 ab 1 t/Jahr hergestellt/importiert
werden. |
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