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Erweitertes Sicherheitsdatenblatt nach REACH (eSDS)

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt besteht aus dem Sicherheitsdatenblatt und einem Anhang, der die Expositionsszenarien entweder für die einzelnen Inhaltsstoffe, für die ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wurde, oder für die Zubereitung enthält.
Ein Stoffsicherheitsbericht, der die Stoffsicherheitsbeurteilung dokumentiert, muss nur für Stoffe erstellt werden,

- die in Mengen größer als 10 t/Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt bzw. importiert werden
und
- die als gefährlich gemäß Stoff-Richtlinie eingestuft sind
- und/oder PBT- und vPvB-Stoffe sind.
(Die Kriterien für diese Eigenschaften sind in Anhang XIII REACH-Verordnung aufgeführt.)

Die Expositionsszenarien müssen bei der Registrierung vorgelegt werden, d.h. erst ab dem Datum der Registrierung werden sie an das Sicherheitsdatenblatt angehängt werden.

Für Zubereitungen besteht die Möglichkeit auch einen Stoffsicherheitsbericht für die Zubereitung zu erstellen. Dann müssen nicht die Expositionsszenarien für die einzelnen Inhaltsstoffe - falls vorhanden - angehängt werden, sondern nur das Expositionsszenarium für die Zubereitung.

Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt müssen mit den Angaben in den Stoffsicherheitsbeurteilungen übereinstimmen.