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Erweitertes Sicherheitsdatenblatt nach REACH 

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen aus der Stoffsicherheitsbeurteilung und den dazugehörigen Expositionsszenarien 
Ein Expositionsszenarium muss nur für Stoffe erstellt werden,

- die in Mengen größer als 10 t/Jahr und Hersteller/Importeur hergestellt bzw. importiert werden
und
- die als gefährlich gemäß CLP-Verordnung (nicht alle Gefahrenklassen und –kategorien) eingestuft sind
- und/oder PBT- und vPvB-Stoffe sind.
(Die Kriterien für diese Eigenschaften sind in Anhang XIII REACH-Verordnung aufgeführt.)

Die Expositionsszenarien müssen bei der Registrierung vorgelegt werden.

Der nachgeschaltete Anwender erhält die relevanten Expositionsszenarien entweder als Anhang zum Sicherheitsdatenblatt oder die einzelnen Informationen eingefügt in die jeweiligen Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts. 

Für Gemische besteht die Möglichkeit einen Stoffsicherheitsbericht für das Gemisch zu erstellen. Dann können die vorhandenen Expositionsszenarien der Inhaltsstoffe oder das Expositionsszenarium für das Gemisch an das Sicherheitsdatenblatt angehängt werden.

Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt müssen mit den Angaben in den Stoffsicherheitsbeurteilungen übereinstimmen.