![]() ![]() |
||
|
Sicherheitsd@tenblatt- |
Bewertung In Titel VI REACH-Verordnung wird die Bewertung der Dossiers, der Stoffe und der standortinternen isolierten Zwischenprodukte geregelt. Er gilt seit dem 1.6.2008. Mindestens 5% der eingegangenen Registrierungsdossiers werden auf Vollständigkeit, Plausibilität und Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Risikomanagementmaßnahmen überprüft. Im Rahmen der Stoffbewertung wird von der Europäischen Agentur für
chemische Stoffe (ECHA)
eine Liste der prioritär zu behandelnden Stoffe auf Basis der schädlichen
Wirkung für Mensch und Umwelt, der Exposition und der Gesamtmenge
über alle Registrierungen erstellt. Standortinterne isolierte Zwischenprodukte unterliegen
nicht der Dossier- und der Stoffbewertung. Ist eine Behörde eines
Mitgliedstaates der Meinung, dass die Verwendung eines standortinternen
isolierten Zwischenproduktes ein ebenso großes Risiko für Mensch
und Umwelt darstellt wie die zulassungspflichtigen Stoffe, dann muss der
Registrant weitere Informationen liefern und Risikominimierungsmaßnahmen
empfehlen. |
||