|
Viskosität
Definition:
Viskosität ist die Eigenschaft einer Flüssigkeit, der gegenseitigen
laminaren Verschiebung zweier benachbarter Schichten einen Widerstand
entgegenzusetzen. Diesen Widerstand bezeichnet man auch als Zähigkeit,
Fließwiderstand, innere Reibung.
Es wird zwischen

unterschieden.
Messverfahren:
Die Viskosität kann mit verschiedenen Methoden wie z.B. Bestimmung
der Fließzeit, Auslauf- bzw. Kapillarviskosimeter, Fallkörperviskosimeter,
Rotationsviskosimeter bestimmt werden.
Geeignete
Prüfmethoden:
Die geeigneten Messverfahren zur Bestimmung der Viskosität sind in
der EU-Stoffrichtlinie RL67/548/EWG
im Anhang VI Kapitel 3.2.3 aufgeführt. Es handelt sich um ISO-Normen.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die dynamische Viskosität wird in [sPa], die kinematische Viskosität
in [mm2/s] und die Fließgeschwindigkeit in [s] in Abhängigkeit
der Temperatur unter Angabe der Prüfmethode angegeben.
Einstufung und Kennzeichnung:
Die Viskosität ist ein Ausscheidungskriterium für die Zuordnung
des R65 „Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“,
da flüssige Stoffe und Zubereitungen aufgrund ihrer niedrigen Viskosität
eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen. Die Viskositätskriterien
für Stoffe und Zubereitungen, die aliphatische, alizyklische und
aromatische Kohlenwasserstoffe in einer Gesamtkonzentration > 10 %
enthalten, sind in der Stoff-Richtlinie RL67/548/EWG im Anhang VI, Kapitel
3.2.3 angegeben.
Die Viskosität
zur Einstufung von Kohlenwasserstoffen ist ebenfalls ein Einstufungskriterium
gemäß CLP-Verordnung in die Gefahrenklasse „Aspirationsgefahr“.
Die Viskositätskriterien sind im Anhang I Teil 3 Kapitel 3.10 CLP-Verordnung
angegeben.
Die Viskosität wird ebenfalls im Gefahrguttransportrecht verwendet.
|