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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Viskosität

Definition:
Viskosität ist die Eigenschaft einer Flüssigkeit, der gegenseitigen laminaren Verschiebung zweier benachbarter Schichten einen Widerstand entgegenzusetzen. Diesen Widerstand bezeichnet man auch als Zähigkeit, Fließwiderstand, innere Reibung.

Es wird zwischen

unterschieden.

Messverfahren:
Die Viskosität kann mit verschiedenen Methoden wie z.B. Bestimmung der Fließzeit, Auslauf- bzw. Kapillarviskosimeter, Fallkörperviskosimeter, Rotationsviskosimeter bestimmt werden.

Geeignete Prüfmethoden:
Die geeigneten Messverfahren zur Bestimmung der Viskosität sind in der EU-Stoffrichtlinie RL67/548/EWG im Anhang VI Kapitel 3.2.3 aufgeführt. Es handelt sich um ISO-Normen.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die dynamische Viskosität wird in [sPa], die kinematische Viskosität in [mm2/s] und die Fließgeschwindigkeit in [s] in Abhängigkeit der Temperatur unter Angabe der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Die Viskosität ist ein Ausscheidungskriterium für die Zuordnung des R65 „Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“, da flüssige Stoffe und Zubereitungen aufgrund ihrer niedrigen Viskosität eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen. Die Viskositätskriterien für Stoffe und Zubereitungen, die aliphatische, alizyklische und aromatische Kohlenwasserstoffe in einer Gesamtkonzentration > 10 % enthalten, sind in der Stoff-Richtlinie RL67/548/EWG im Anhang VI, Kapitel 3.2.3 angegeben.

Die Viskosität zur Einstufung von Kohlenwasserstoffen ist ebenfalls ein Einstufungskriterium gemäß CLP-Verordnung in die Gefahrenklasse „Aspirationsgefahr“. Die Viskositätskriterien sind im Anhang I Teil 3 Kapitel 3.10 CLP-Verordnung angegeben.

Die Viskosität wird ebenfalls im Gefahrguttransportrecht verwendet.