Toxikologische
Prüfspezies
1.
Tierversuche
Ein wissenschaftliches Ziel für die Europäische
Union ist die Entwicklung und Validierung alternativer Verfahren, welche
dieselben Informationen liefern können wie die gegenwärtigen
Tierversuche, aber weniger Tiere erfordern, weniger Leiden verursachen
oder die Verwendung von Tieren völlig überflüssig machen.
Die Richtlinie 86/609/EWG
hat den Schutz der für Versuchs- und andere wissenschaftliche Zwecke
eingesetzten Tiere zum Ziel. Für mehrere Endpunkte sind validierte
In-vitro-Prüfmethoden in der Prüfmethoden-Verordnung
(EG) Nr.440/2008 angegeben; diese sollten so weit wie möglich
angewandt werden.
ZEBET ist
die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden
zum Tierversuch. Es ist das Ziel dieser wissenschaftlichen Institution,
dass insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche durch alternative
Untersuchungsmethoden ersetzt werden, die Zahl der Versuchstiere auf das
wirklich unerlässliche Maß reduziert wird und die Leiden und
die Schmerzen der Versuchstiere im Experiment vermindert werden. ZEBET
hat die Aufgaben, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch
zu dokumentieren, zu bewerten und ihre Anerkennung national und international
zu empfehlen bzw. auch durchzusetzen.
1.1
In-vivo-Versuche
Definition:
Versuche, die in einem lebenden Organismus durchgeführt werden.
1.2
Ex-vivo-Versuche
Definition:
Tierversuche an Organen, die dem Tier vorher entnommen wurden, oder Tierversuche
an Körperteilen des Tieres, die mit geringen Schmerzen verbunden
sind.
Beipiele:
TER-Test an Rattenhaut zur Prüfung auf Hautverätzung,
LLNA-Test an Ohr-Lymphknoten von Mäusen zur Prüfung der Hautsensibilisierung,
HET-CAM-Test an bebrüteten Hühnerei zur Prüfung auf Augenreizung,
2.
In-vitro-Versuche
Definition:
Versuche, die außerhalb des lebenden Organismus im Labor durchgeführt
werden. Das sind Untersuchungen an isolierten Zellen oder Zellbestandteilen.
Definition
des Begriffes „Ersatz- und Ergänzungsmethoden“ des ZEBET:
ZEBET verwendet den Begriff der Ersatz- und Ergänzungsmethoden entsprechend
dem Prinzip der "3R" von Russel und Burch (1959). Darunter sind
alle wissenschaftlichen Methoden zu verstehen, die mindestens eine der
drei Anforderungen erfüllen:
- durch die Anwendung
der Methode werden Tierversuche ersetzt ("Replacement");
- die Zahl der Versuchstiere wird reduziert ("Reduction");
- das Leiden und die Schmerzen der Versuchstiere werden vermindert ("Refinement").
Beispiele:
3T3 NRU Phototoxicity Test (In-vitro-Test mit einer Fibroblastenzelllinie
der Maus zur Prüfung der Phototoxizität),
In-vitro-Genotoxizitätstests
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