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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Subchronische Toxizität (oral, dermal, inhalativ)

Definition:
Die subchronische Toxizität betrachtet die schädigenden Wirkungen, die bei einer wiederholten täglichen Verabreichung der Prüfsubstanzen über einen Expositionszeitraum von 90 Tagen auftreten.
Die Expositionsdauer erstreckt sich über eine kurze Zeit der spezifischen Lebenszeit der Versuchstiere.
Bei den Aufnahmewegen wird zwischen der oralen, dermalen und inhalativen Aufnahme unterschieden.
Die 90-Tage-Studie liefert Informationen über mögliche gesundheitliche Schädigungen, die durch wiederholte Exposition über einen längeren Zeitraum, einschließlich der Entwicklung nach dem Abstillen bis zum Erwachsensein, entstehen können.
Die Studie liefert ferner Informationen über die wichtigsten toxischen Wirkungen und zeigt die Zielorgane und eine mögliche Akkumulation auf.

Messverfahren:
Die subchronische Toxizität wird im Tierversuch bestimmt.

Subchronische orale Toxizität bei Nagern und Nicht-Nagern:
Die Methode legt einen Schwerpunkt auf neurologische Endpunkte und liefert Hinweise auf immunologische und fortpflanzungsspezifische Wirkungen.
Die Prüfsubstanz wird täglich über einen Zeitraum von 90 Tagen in abgestuften Dosen an mehrere Gruppen von Versuchstieren verabreicht. Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere sorgfältig auf Toxizitätsanzeichen beobachtet.
Zuerst werden die Versuche an Nagetieren durchgeführt.
Die Prüfungen mit Nicht-Nagern sollen nur in folgenden Fällen angewandt werden:
• wenn in anderen Studien beobachtete Wirkungen eine Klärung/Charakterisierung an einer zweiten Tierart, den Nicht-Nagetieren, erforderlich machen;
• wenn toxikokinetische Studien darauf hindeuten, dass die Verwendung einer spezifischen Art von Nicht-Nagetieren die relevanteste Wahl von Versuchstieren ist, oder
• wenn andere spezifische Gründe die Verwendung einer Nicht-Nagetierart rechtfertigen.

Subchronische dermale Toxizität:
Die Prüfsubstanz wird mehreren Versuchstiergruppen täglich in abgestuften Dosierungen auf die Haut über einen Zeitraum von 90 Tagen aufgetragen. Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere täglich auf Vergiftungserscheinungen beobachtet.

Subchronische inhalative Toxizität:
Mehrere Versuchstiergruppen werden der Prüfsubstanz täglich über einen bestimmten Zeitraum für 90 Tage in abgestuften Konzentrationen ausgesetzt. Es soll ein dynamisches Inhalationssystem verwendet werden. Wird ein Vehikel beigegeben, um die gewünschte Konzentration der Prüfsubstanz in der Atmosphäre herzustellen, ist eine Vehikel-Kontrollgruppe einzusetzen. Während des Versuchszeitraumes werden die Tiere täglich auf Vergiftungserscheinungen beobachtet.

Geeignete Prüfmethoden:
Die Bestimmung der subchronischen oralen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.26 (Nagetiere) und B.27 (Nicht-Nagetiere) beschrieben.
Die Bestimmung der subchronischen dermalen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.28 (Nagetiere) beschrieben.
Die Bestimmung der subchronischen inhalativen Toxizität ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.29 (Nagetiere) beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die Ergebnisse aus der subchronischen Toxizität werden unter Angabe des Expositionsweges, der Tierspezies und der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:
Die subchronische Toxizität von Stoffen kann ein Kriterium zur Einstufung des Stoffes in giftig oder gesundheitsschädlich in Verbindung mit dem R48 gemäß der Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 3 sein.
Zubereitungen werden wie in der Zubereitungsrichtlinie RL 1999/45/EG, Anhang II, Teil B nach der konventionellen Methode eingestuft und gekennzeichnet. Sind Tierversuche für die Einstufung und Kennzeichnung nötig, dann müssen diese von der entsprechenden Behörde unter Vorlage einer ausreichenden Begründung genehmigt werden.
Liegen jedoch bereits Ergebnisse nach beiden Methoden vor, so sind für die Einstufung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Tests zu verwenden.

Aussage:
Aus den subchronischen Toxizitäten kann der NOAEL- bzw. der NOAEC-Wert hergeleitet werden.