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Stoff-Verzeichnisse
1. EINECS
= Europäisches
Altstoffverzeichnis
= Europäisches Verzeichnis der im Handel erhältlichen Stoffe
(European Inventory of Existing Commercial Substances)
Im Altstoffverzeichnis
sind nur die Stoffe aufgeführt, die zwischen dem 1.1.19971 und 18.9.1981
in Europa im Verkehr waren und als Altstoffe bezeichnet werden. Das Verzeichnis
beinhaltet mehr als 100.000 Stoffe. Den Altstoffen wurde eine EINECS-Nummer
im Format 2XX-XXX-X (auch Stoffe mit 3XX-XXX-X) zugewiesen.
Die Altstoffverordnung
VO Nr. 793/93/EWG
hatte die Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe
zum Ziel. Zum Schutz des Menschen (namentlich der Arbeitnehmer und der
Verbraucher) und der Umwelt sollte in der EU eine systematische Bewertung
der Risiken erfolgen, die von den Altstoffen ausgingen.
Im Rahmen dieser Verordnung mussten für Altstoffe von den Herstellern
oder Einführern neben der Stoffbezeichnung und EINECS-Nummer, Stoffmenge
und Verwendungszweck weitere Daten abhängig vom Produktions-/Verkaufsvolumen
angegeben werden:
- Für Altstoffe, die in Mengen von 10 bis 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt
oder eingeführt wurden, musste die Einstufung und Kennzeichnung und
auf Verlangen zusätzliche Daten wie physikalisch-chemische, toxikologische
und ökotoxikologische Eigenschaften angegeben werden.
- Für Altstoffe, die in Mengen über 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt
oder eingeführt wurden, mussten spezielle Daten wie physikalisch-chemische,
toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften des Altstoffes
angegeben werden.
Lagen jedoch keine Daten vor, dann mussten die Hersteller oder Einführer
keine zusätzlichen Tierversuche zur Bestimmung dieser Daten durchführen.
Mit der REACH-Verordnung
(EG) Nr.1907/2006 wurde die Altstoffverordnung Nr. 793/93/EWG zum 1.Juni
2008 außer Kraft gesetzt. Zukünftig wird nicht mehr zwischen
Alt- und Neustoffen unterschieden. Nähere Informationen zu REACH
finden Sie hier.
2. ELINCS
Alle Stoffe, die seit dem 18.September 1981 auf den europäischen
Markt gebracht wurden, unterlagen bis zum 31.5.2008 der Neustoffanmeldung,
die durch die REACH-Registrierung abgelöst wurde.
- Polymere, die keinen neuen Stoff mit >= 2 Massen-% in gebundener
Form enthielten;
- Stoffe, die ausschließlich zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung
und Entwicklung in Mengen von höchstens 100 Kilogramm jährlich
je Hersteller in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum insgesamt in den Verkehr gebracht wurden, sofern der Hersteller
oder Einführer Aufzeichnungen führte, aus denen sich die Identität
des Stoffes, seine Kennzeichnung, die abgegebene Menge und Namen und Anschriften
der Empfänger ergab;
- Stoffe, die ausschließlich zu Zwecken der verfahrensorientierten
Forschung und Entwicklung für die Höchstdauer eines Jahres in
einer dazu erforderlichen Menge in den Verkehr gebracht wurden, sofern
die Abgabe nur an eine vom Hersteller oder Einführer nachzuweisende
begrenzte Zahl sachkundiger Personen erfolgte und er sicherstellte, dass
der Stoff weder als solcher noch als Bestandteil einer Zubereitung an
andere abgegeben wurde;
- Stoffe, die in Mengen von weniger als zehn Kilogramm jährlich je
Hersteller in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum insgesamt in den Verkehr gebracht wurden;
- Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt waren, als Biozid-Wirkstoff
in den Verkehr gebracht zu werden und der Biozid-Richtlinie 98/8/EG (in
Deutschland umgesetzt im Biozidgesetz) unterliegen.
Bei der Anmeldung
mussten unterschiedliche Datensätze in Abhängigkeit des Marktvolumens
des Stoffes im Europäischen Wirtschaftsraumes vorgelegt werden.
Die Neustoffe wurden
im ELINCS-Verzeichnis
aufgeführt. Sie haben eine ELINCS-Nummer vom Format 4XX-XXX-X.
Seit dem 1.6.2008
entfiel die Neustoffanmeldung, da Stoffe als solche, in Zubereitungen
oder in Erzeugnissen, die in Mengen von größer gleich einer
Tonne pro Jahr und pro Hersteller/Importeur hergestellt/importiert werden,
im Rahmen der REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006 der Registrierungspflicht
unterliegen. Die bis dahin angemeldeten Neustoffe gelten als registriert
und erhalten bis zum 1.12.2008 eine Registrierungsnummer. Wenn für
diese Stoffe aufgrund des Produktions- bzw. Importvolumens nach REACH
mehr Daten erforderlich sind als nach der Neustoffanmeldung, müssen
diese zusätzlichen Daten nachgeliefert werden. Nähere Informationen
zu REACH finden Sie hier.
3. No-longer-Polymere
(NLP)
Mit der 7. Änderung der Stoff-Richtlinie (Änderungsrichtlinie
92/32/EWG)
wurde der Begriff Polymer neu definiert.
Diese unter diese Definition fallenden Polymere wurden in der Liste „No-longer-Polymere“
aufgenommen und erhielten Nummern des Formates 5XX-XXX-X. Die Liste enthält
somit Polymere, die zwischen dem 18.September 1981 und dem 31. Oktober
1993 auf dem europäischen Markt erhältlich waren.
Polymere fallen nur
unter die REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006, wenn das Polymer zu mindestens
2 Massenprozent aus einem derartigen Monomerstoff/aus derartigen Monomerstoffen
oder einem anderen Stoff/anderen Stoffen in Form von Monomereinheiten
und chemisch gebundenen Stoffen besteht und die Gesamtmenge dieses/dieser
Monomerstoffe/s oder anderen Stoffe/s mindestens 1 Tonne/Jahr beträgt.
4. CAS
Der Chemical Abstracts Service
vergibt seit 1957 chemischen Stoffen und Verbindungen, die in der Literatur
veröffentlicht werden, eine Registrierungsnummer. Diese CAS-Nummer
ist die "Chemical Abstracts Service Registry Number", die für
jeden Stoff und seine Struktur spezifisch ist. Das bedeutet, dass auch
Isomere unterschiedliche CAS-Nummern erhalten.
Insgesamt gibt es für organische und anorganische Substanzen über
27 Millionen CAS-Nummern.
Die CAS-Nummer besteht
aus Ziffern in drei Blöcken, die durch Bindestriche getrennt sind:
Im ersten Block steht eine zwei- bis sechsstellige Zahl, im zweiten Block
eine zweistellige Zahl und im dritten Block nur eine Zahl.
5. Phase-in-Stoffe,
Non-Phase-in-Stoffe
Die REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006 unterscheidet zwischen Phase-in-Stoffen
und Non-Phase-in-Stoffen.
Phase-in-Stoffe sind Stoffe, die EINECS gelistet sind (d.h. Altstoffe,
vor dem 18.9.1981 in Verkehr) oder die in der Europäischen Union
hergestellt, jedoch seit 1992 nicht in Verkehr gebracht werden oder die
angemeldete Neustoffe sind.
Non-Phase-in-Stoffe sind Stoffe, die erstmals in Verkehr gebracht werden
oder für die eine Anmeldung gemäß Stoff-Richtlinie bei
der Chemikalienanmeldestelle vorgelegt wurde und die in Verkehr gebracht
werden durften.
Für registrierungspflichtige
Phase-in-Stoffe gelten bezüglich der Registrierung Übergangsfristen,
die aber nur gültig sind, wenn diese Stoffe vorregistriert werden.
Nicht vorregistrierte Phase-in-Stoffe dürfen nach Ablauf der Vorregistrierungspflicht
nicht mehr hergestellt/importiert werden, wenn nicht ein Registrierungsdossier
eingereicht wurde. Nähere Information finden Sie hier.
6. UVCB-Stoffe
UVCB-Stoffe sind Realstoffe mit (teilweiser) ungeklärter Zusammensetzung.
Dazu gehören komplexe Reaktionsprodukte wie bestimmte lineare Fettsäuregemische,
bestimmte chemisch veränderte Fettsäuren, Raffinerie-Produkte
sowie biologische Materialien wie Enzyme. Sie werden nicht nur durch die
genaue Zusammensetzung, sondern auch durch zusätzliche Parameter
definiert.
UVCB-Stoffe können gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006
als einzelner Stoff registriert werden, sofern die gefährlichen Eigenschaften
nicht nennenswert abweichen und dieselbe Einstufung gewährleisten.
7. Stoff-/Produkt-Verzeichnisse
anderer Länder
Verzeichnisse von chemischen Produkten (Stoffe und/oder Zubereitungen)
existieren auch in anderen Ländern, wo die Produkte vor dem Inverkehrbringen
registriert werden müssen. Dazu gehören:
- USA: Toxic Substances Control Act Chemical Substance
Inventory (TSCA Chemical Substance Inventory)
- Canada: Domestic Substances List (DSL) und Non-Domestic Substances List
(NDSL) (DSL/NDSL)
- Japan: Existing and New Chemical List (ENCS)
- Australien: Australian Inventory of Chemical Substances (AICS)
- Korea: Korean Existing Chemicals List (KECL)
- Philippinen: Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances
(PICCS)
- China: Inventory of Existing Chemical Substances in China (IECSC)
- Neuseeland: Die Datenbank “Notified Toxic Substances (NOTS)”
wurde in die Datenbank “Hazardous Substances and New Organisms (HSNO)”
transferiert (HSNO).
- Skandinavien: Produktregister in Dänemark, Finnland, Norwegen,
Schweden
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