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Sicherheitsd@tenblatt- |
Selbstentzündungstemperatur (Feststoffe) Definition:
Als pyrophor werden Substanzen betrachtet, die sich in kleinen Mengen nach kurzer Zeit an der Luft bei Raumtemperatur (etwa 20°C) selbst entzünden. Selbstentzündung ist im Wesentlichen auf
Feststoffe mit großer Oberfläche (z.B.
Stäube) beschränkt, wobei es zunächst zur
Selbsterhitzung kommt. Messverfahren:
Zur
Bestimmung der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen,
die sich bei
höheren Temperaturen selbst entzünden, kann folgendes
Verfahren benutzt werden.
Die Temperatur im Inneren von Feststoffen wird in einem Ofen bestimmt,
der in
definierten Temperaturenintervallen hoch geheizt wird. Bei diesem
Verfahren
wird diejenige Ofentemperatur, bei der die Probentemperatur durch
Selbsterhitzung 400 °C erreicht, als
Selbstentzündungstemperatur bezeichnet. Geeignete
Prüfmethoden: Ein Messverfahren zur Bestimmung der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen, die sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden, ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.16 beschrieben. Angabe
im Sicherheitsdatenblatt: Einstufung
und Kennzeichnung: Gemäß
CLP-Verordnung
ergeben sich
folgende Einstufungen
und Kennzeichnungen: Pyrophore Feststoffe, die sich schon in kleinen Mengen in 5 Minuten an der Luft entzünden, werden in die Gefahrenklasse „Pyrophore Feststoffe“ der Kategorie 1eingestuft und mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme“ (GHS02), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz 250 gekennzeichnet. Selbsterhitzungsfähige Feststoffe sind nicht pyrophor und erhitzen sich nur in großen Mengen oder nach einem längeren Zeitraum selbst. Sie sind in 2 Kategorien unterteilt, beide werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme“ (GHS02) gekennzeichnet. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische der Kategorie 1 werden mit dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz 251, der Kategorie 2 mit dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz 252 gekennzeichnet.
Änderungen:
CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
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