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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Selbstentzündungstemperatur (Feststoffe)

Definition:
Bei Selbstentzündung kommt ein Stoff bei allseitiger Wärmeentwicklung in Anwesenheit von Luft ohne weitere Zündquelle zur Entzündung. Der Grund sind Oxidationsvorgänge.

Als pyrophor werden Substanzen betrachtet, die sich in kleinen Mengen nach kurzer Zeit an der Luft bei Raumtemperatur (etwa 20°C) selbst entzünden.

Selbstentzündung ist im Wesentlichen auf Feststoffe mit großer Oberfläche (z.B. Stäube) beschränkt, wobei es zunächst zur Selbsterhitzung kommt.
Selbstentzündung ist aber auch bei schwer flüchtigen organischen Flüssigkeiten möglich.

Messverfahren:
Zur Bestimmung der pyrophoren Eigenschaften von Feststoffen wird die Prüfsubstanz bei Raumtemperatur 5 Minuten lang mit der Luft in Berührung gebracht. Kommt es zur Entzündung, dann wird die Substanz als pyrophor betrachtet.

Zur Bestimmung der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen, die sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden, kann folgendes Verfahren benutzt werden. Die Temperatur im Inneren von Feststoffen wird in einem Ofen bestimmt, der in definierten Temperaturenintervallen hoch geheizt wird. Bei diesem Verfahren wird diejenige Ofentemperatur, bei der die Probentemperatur durch Selbsterhitzung 400 °C erreicht, als Selbstentzündungstemperatur bezeichnet.

Geeignete Prüfmethoden:
Ein Messverfahren zur Bestimmung der pyrophoren Eigenschaften von Feststoffen ist in der 
Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.13 beschrieben. 

Ein Messverfahren zur Bestimmung der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen, die sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden, ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.16 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die Selbstentzündungstemperatur wird in °C oder K unter Angabe der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:
Der Selbstentzündungstemperatur von Feststoffen ist ein Kriterium zur Einstufung in leichtentzündlich und hochentzündlich nach der Stoff-Richtlinie RL67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 2.2.4.
Es wird der R-Satz R17 zugeordnet.

Gemäß CLP-Verordnung ergeben sich folgende Einstufungen und Kennzeichnungen:
Aufgrund der Selbstentzündbarkeit werden Feststoffe und Gemische in die Gefahrenklasse „Pyrophore Feststoffe“ oder „Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische“ eingestuft.

Pyrophore Feststoffe, die sich schon in kleinen Mengen in 5 Minuten an der Luft entzünden,  werden in die Gefahrenklasse „Pyrophore Feststoffe“ der Kategorie 1eingestuft und mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme“ (GHS02), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz 250  gekennzeichnet.

Selbsterhitzungsfähige Feststoffe sind nicht pyrophor und erhitzen sich nur in großen Mengen oder nach einem längeren Zeitraum selbst. Sie sind in 2 Kategorien unterteilt, beide werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme“ (GHS02) gekennzeichnet. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische der Kategorie 1 werden mit dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz 251, der Kategorie 2 mit dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz 252 gekennzeichnet.

Änderungen: CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Die Bezeichnungen „hochentzündlich, leichtentzündlich und entzündlich“ entfallen.
• Es wird zwischen „Pyrophoren Feststoffen“ oder „Selbsterhitzungsfähigen Stoffen und Gemische“ unterschieden.
• Die zu verwendenden Prüfverfahren sind andere als in der Prüfmethodenverordnung beschrieben. In der CLP-Verordnung sind Methoden aus dem Gefahrguttransport aufgeführt.