|
Potenzielle biologische Abbaubarkeit: Zahn-Wellens-Test
Definition:
Die potenzielle (auch inhärente genannt) biologische Abbaubarkeit
untersucht den aeroben Abbau einer Substanz in 4 Wochen in Belebtschlamm
im Labor.
Messverfahren:
Zahn-Wellens-Test:
Zweck des Verfahrens ist die Prüfung der potentiellen vollständigen
biologischen Abbaubarkeit von organischen Stoffen, indem diese in einem
statischen vierwöchigen Test im Labor relativ hohen Konzentrationen
von Mikroorganismen (Belebtschlamm aus einer biologischen Kläranlage)
ausgesetzt werden.
Bei diesem Verfahren wird regelmäßig die Konzentration des
gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC) oder der chemische Sauerstoffbedarf
(CSB) zur Beurteilung der vollständigen biologischen
Abbaubarkeit der Prüfsubstanz bestimmt.
Werden gleichzeitig spezifische Analysemethoden angewandt, kann die biologische
Primär-Abbaubarkeit des Stoffes beurteilt werden (Abnahme der chemischen
Ausgangsstruktur).
Dies Verfahren ist nur geeignet für Stoffe, die
wasserlöslich und nicht-flüchtig
sind, nicht toxisch für Bakterien sind,
im Testsystem nur beschränkt adsorbiert werden, nicht durch Schäumen
aus der Testlösung verloren gehen.
Geeignete Prüfmethoden:
Der Zahn-Wellens-Test ist in der Prüfmethoden-Verordnung
(EG) Nr.440/2008, Teil C, Methode C.9 beschrieben.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Der Abbaugrad wird auf ganze Prozentzahlen aufgerundet. Der nach Ablauf
des Tests erreichte Abbau wird als »Biologische Abbaubarkeit im
Zahn-Wellens-Test« angegeben.
Aussage:
Eine fortschreitende Abnahme des DOC (CSB) innerhalb von Tagen oder Wochen
weist auf einen biologischen Abbau des Teststoffes hin
Erfolgt die Abnahme weitesgehend, sind die Prüfsubstanzen als potenziell
biologisch abbaubar zu betrachten. Ist eine Substanz nicht potenziell
abbaubar, dann ist sie als persistent zu betrachten.
Dann sind weitere Tests erforderlich.
Erfolgt keine oder nur eine geringe DOC-(CSB-)Abnahme,
kann dies möglicherweise auf einer Hemmung der Mikroorganismen durch
den zu prüfenden Stoff beruhen. Eine Hemmung kann sich auch durch
Auflösung und Verlust des Schlammes sowie einer Trübung der
überstehenden Kultursuspension zeigen. In solchen Fällen ist
die Prüfung mit einer niedrigeren Konzentration des zu prüfenden
Stoffes zu wiederholen.
Werden die Ergebnisse auch in Form des biologischen Primär-Abbaus
angegeben, so sollten, wenn möglich, Angaben über die Veränderungen
der chemischen Struktur gemacht werden, die die mangelnde Wiederauffindung
der Ausgangssubstanz begründen.
|