Phototoxizität
Definition:
Die Phototoxizität ist eine akute toxische Reaktion, die nach der
ersten Exposition der Haut mit bestimmten chemischen Stoffen bei anschließender
Lichtexposition entsteht oder die auf ähnliche Weise durch Bestrahlung
der Haut nach systemischer Verabreichung eines chemischen Stoffs hervorgerufen
wird. Die toxische Hautreaktion äußert sich z.B. in Rötung,
Juckreiz, Austrocknung und Schuppenbildung.
Die Photogenotoxizität
ist eine bei einem genetischen Endpunkt beobachtete genotoxische Reaktion,
die nach der Exposition von Zellen mit einer nicht-genotoxischen Dosis
von UV / sichtbarem Licht und einem nicht-genotoxischen chemischen Stoff
auftritt.
Die Photokarzinogenität
ist eine durch wiederholte Anwendung von Licht und chemischen Stoffen
induzierte Karzinogenität. Der Begriff »Photo-Co-Karzinogenese«
wird verwendet, wenn UV-induzierte Tumorigenese durch einen chemischen
Stoff verstärkt wird.
Geeignete
Prüfmethoden:
Die Bestimmung der Phototoxizität kann nach der in der Prüfmethoden-Verordnung
(EG) Nr.440/2008 im Teil B beschriebenen Prüfmethode B.41 (In-vitro-3T3-NRU-Phototoxizitätstest)
erfolgen.
Dieses In-vitro-Verfahren wird an einer permanenten Mäuse-Fibroblastenzelllinie
durchgeführt. Die gewonnenen Informationen dienen der Erfassung des
phototoxischen Potentials einer Testsubstanz, d. h. des Vorhandenseins
bzw. Nicht-Vorhandenseins möglicher Gefahren durch eine Testsubstanz
in Verbindung mit einer Exposition mit UV- und sichtbarem Licht.
Tipps:
Die Phototoxizität führt nicht zur Einstufung eines Produktes.
Die phototoxischen Eigenschaften eines Produktes sollten in Unterabschnitt
11.1 und in Unterabschnitt 2.3
angegeben werden.
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