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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

pH-Wert

Definition:
Der pH-Wert ist der negative dekadische Logarithimus der Wasserstoffionen-Konzentration [H+] in Abhängigkeit der Temperatur (T).

pH(T) = - log[H+]

Messverfahren:
Der pH-Wert wird üblicherweise potentiometrisch bei 20°C und 1013 hPa mit einer pH-Elektrode bestimmt.

Geeignete Prüfmethoden:
Es gibt verschieden DIN-Prüfmethoden wie z.B. DIN 19260-19268 für unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Der pH-Wert besitzt keine Einheit. Die Angabe des pH-Wertes erfolgt temperaturbezogen unter Angabe der Prüfmethode.
Bei wässrigen Lösungen muss zusätzlich die Konzentration des Stoffes, der Zubereitung oder des Erzeugnisses in g/l Wasser angegeben werden.

Einstufung und Kennzeichnung:
Stoffe und Zubereitungen werden nach Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG Anhang VI, Kapitel 3.2.5 aufgrund des pH-Wertes als ätzend eingestuft und mit dem Gefahrensymbol »C« und der Gefahrenbezeichnung »ätzend« gekennzeichnet, wenn stark saure Reaktionen mit einem pH-Wert <= 2 oder stark alkalische Reaktionen mit einem pH-Wert > = 11,5 vorliegen. Erfolgt die Einstufung jedoch aufgrund extremer pH-Werte, ist auch eine saure/alkalische Reserve zu berücksichtigen. Wird der Stoff oder die Zubereitung aufgrund der sauren/alkalischen Reserve für nicht ätzend gehalten, so ist diese Feststellung durch weitere Prüfungen zu bestätigen, wenn möglich durch eine validierte In-vitro-Prüfung. Stoffe und Zubereitungen sollten nicht ausschließlich aufgrund der sauren/alkalischen Reserve von der Einstufung als ätzend befreit werden.

Beruht die Einstufung auf den Ergebnissen einer validierten In-vitro-Prüfung, so ist - je nach Fähigkeit der Prüfmethode, zwischen diesen zu unterscheiden - R 35 oder R 34 anzuwenden.

Beruht die Einstufung ausschließlich auf einem extremen pH-Wert, so ist R 35 anzuwenden.

Aussage:
Aus dem pH-Wert lässt sich erkennen, ob es sich bei einem Stoff, einer Zubereitung oder einem Erzeugnis um eine Säure oder Base handelt.
Ist der pH-Wert = 7, dann handelt es sich um eine neutrale Lösung.
Ist der pH-Wert < 7, dann ist die wässrige Lösung sauer.
Ist der pH-Wert > 7, dann ist die wässrige Lösung basisch bzw. alkalisch.Stoffe,

Beispiele:
In der Literatur sind pH-Werte für chemische Verbindungen veröffentlicht.