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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

PBT-Stoffe, vPvB-Stoffe

PBT-Stoffe sind persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe.
vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe.

Persistenz beschreibt die Lebensdauer eines Stoffes oder der Bestandteile einer Zubereitung in der Umwelt. Persistente Substanzen verbleiben lange in der Umwelt.

Bioakkumulation ist die Anreicherung in biologischem Material. Dazu gehört die Anreicherung in der Nahrungskette (Biomagnifikation) sowie die direkte Aufnahme eines Stoffes aus dem umgebenden Medium wie z.B. die Luft, Wasser (Biokonzentration).

Toxizität beschreibt die schädigenden Auswirkungen eines Stoffes auf den Menschen und auf die Umwelt.

In Anhang XIII REACH-Verordnung sind die Kriterien für die PBT- Stoffe und für die vPvB-Stoffe festgelegt, die aber nicht für anorganische Verbindungen gelten.

Definition PBT-Stoffe:
Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität, dann wird er gemäß REACH-Verordnung als PBT-Stoff identifiziert:

persistent: Halbwertszeit in Meerwasser >60 Tage oder
  Halbwertszeit in Süßwasser oder Flussmündungen >40 Tage oder
  Halbwertszeit in Meeressediment > 180Tage oder
  Halbwertszeit in Süßwasser- od. Flussmündungssediment > 120 Tage oder
  Halbwertszeit im Boden > 120 Tage
bioakkumulierbar: BCF > 2000
toxisch: NOEC (Meeres- oder Süßwasserlebewesen) < 0,01 mg/l oder
  krebserzeugend (Kategorie 1,2), mutagen (Kategorie 1,2) oder
  fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1,2,3) oder
  andere chronische Toxizitäten mit Einstufung T, R48 oder Xn, R48

Definition vPvB-Stoffe:
Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für hohe Persistenz und hohe Bioakkumulation, dann wird er gemäß REACH als vPvB-Stoff identifiziert:

sehr persistent: Halbwertszeit in Meerwasser od. Süßwasser oder
  Flussmündungen >60 Tage oder
  Halbwertszeit in Meeressediment oder Süßwasser- oder
  Flussmündungssediment > 180Tage oder
  Halbwertszeit im Boden > 180 Tage
   
sehr bioakkumulierbar: BCF > 5000