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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

PBT-Stoffe, vPvB-Stoffe

PBT-Stoffe sind persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe.
vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe.

Persistenz beschreibt die Lebensdauer eines Stoffes oder der Bestandteile einer Zubereitung in der Umwelt. Persistente Substanzen verbleiben lange in der Umwelt.

Bioakkumulation ist die Anreicherung in biologischem Material. Dazu gehört die Anreicherung in der Nahrungskette (Biomagnifikation) sowie die direkte Aufnahme eines Stoffes aus dem umgebenden Medium wie z.B. die Luft, Wasser (Biokonzentration).

Toxizität beschreibt die schädigenden Auswirkungen eines Stoffes auf den Menschen und auf die Umwelt.

In Anhang XIII REACH-Verordnung sind die Kriterien für die PBT- Stoffe und für die vPvB-Stoffe festgelegt, die aber nicht für anorganische Verbindungen gelten.

Definition PBT-Stoffe:
Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität, dann wird er gemäß REACH-Verordnung als PBT-Stoff identifiziert:

persistent: Halbwertszeit in Meerwasser >60 Tage oder
  Halbwertszeit in Süßwasser oder Flussmündungen >40 Tage oder
  Halbwertszeit in Meeressediment > 180Tage oder
  Halbwertszeit in Süßwasser- od. Flussmündungssediment > 120 Tage oder
  Halbwertszeit im Boden > 120 Tage
bioakkumulierbar: BCF > 2000
toxisch: NOEC (Meeres- oder Süßwasserlebewesen) < 0,01 mg/l oder
  krebserzeugend (Kategorie 1,2), mutagen (Kategorie 1,2) oder
  fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1,2,3) oder
  andere chronische Toxizitäten mit Einstufung T, R48 oder Xn, R48

Definition vPvB-Stoffe:
Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für hohe Persistenz und hohe Bioakkumulation, dann wird er gemäß REACH als vPvB-Stoff identifiziert:

sehr persistent: Halbwertszeit in Meerwasser od. Süßwasser oder
  Flussmündungen >60 Tage oder
  Halbwertszeit in Meeressediment oder Süßwasser- oder
  Flussmündungssediment > 180Tage oder
  Halbwertszeit im Boden > 180 Tage
   
sehr bioakkumulierbar: BCF > 5000