Mindestzündenergie
MZE (Stäube)
Definition:
Die Mindestzündenergie ist die unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen
ermittelte kleinste, in einem Kondensator gespeicherte elektrische Energie,
die bei einer Entladung ausreicht, das zündwilligste Gemisch einer
explosionsfähigen Atmosphäre zu entzünden.
Sie stellt ein Maß für die Selbstentzündlichkeit dar.
Messverfahren:
Es wird üblicherweise eine modifizierte Hartmann-Apparatur eingesetzt.
Es wird die niedrigste (Entzündung des zündwilligsten Staub-Luft-Gemisches)
und die höchste (keine Entzündung) Funkenergie gemessen.
Geeignete
Prüfmethoden:
Es gibt z.B. DIN-Prüfmethoden wie DIN
EN 13821.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die Mindestzündenergie wird in [mJ] unter Angabe der Prüfmethode
angegeben.
Aussage:
Die Mindestzündenergie ist eine Kenngröße zur Auslegung
der Schutzmaßnahme „Vermeiden wirksamer Zündquellen“.
Stäube mit einer
Mindestzündenergie größer gleich 10 mJ sind normal zündempfindlich,
Stäube mit einer Mindestzündenergie zwischen 3 mJ und 10 mJ
sind besonders zündempfindlich,
Stäube mit einer Mindestzündenergie kleiner gleich 3 mJ sind
extrem zündempfindlich.
Eine gute Übersicht
über die Grundlagen der sicherheitstechnischen Kenngrößen
für brennbare Stäube bietet das Merkblatt R003
der BG RCI.
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