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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Löslichkeit

Definition:
Die Löslichkeit eines Stoffes ist die Massen-Sättigungskonzentration in Abhängigkeit der Temperatur.
Man unterscheidet zwischen Wasser- und Fettlöslichkeit. Letzteres ist die Löslichkeit in organischen Lösemitteln.

Messverfahren:
Die Wasserlöslichkeit kann mit verschiedenen Methoden bestimmt werden: Säulen-Elutions-Methode für geringe Löslichkeiten (Löslichkeit < 10 mg/l) und die Kolben-Methode für höhere Löslichkeiten (Löslichkeit > 10 mg/l).
Die Löslichkeit ist bei Zubereitungen nur sinnvoll, wenn sie bezogen auf die einzelnen Inhaltsstoffe angegeben wird.
Die Methoden eignen sich nicht für flüchtige Stoffe. Vor der Durchführung sollten Vorinformationen über die Struktur, den Dampfdruck, die Dissoziationskonstante und das Hydrolyseverhalten (als Funktion des pH-Wertes) bekannt sein.
Die Fettlöslichkeit wird wie die Wasserlöslichkeit bestimmt. Es werden Lösemittel verschiedener Polaritäten verwendet.

Geeignete Prüfmethoden:
Die Messverfahren zur Bestimmung der Wasserlöslichkeit sind in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.6 beschrieben.
Verschiedene Prüfmethoden zur Bestimmung der Fettlöslichkeit in Abhängigkeit von der Polarität der Substanz liegen als DIN-Normen vor.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die Löslichkeit wird in g/l oder in kg/m3 in Abhängigkeit der Temperatur (üblicherweise 20°C) bezüglich des Lösemittels (Wasser, Lösemittel) unter Angabe der Prüfmethode angegeben.

Aussage:
Die Löslichkeit einer Verbindung gibt Aufschluss über die Polarität des Moleküls.

Beispiele:
In der Literatur sind die Löslichkeiten für chemische Verbindungen veröffentlicht.

Für die ökotoxikologische Bewertung gilt:
Substanzen mit einer Wasserlöslichkeit < 10 mg/l sind schwer löslich,
Substanzen mit einer Wasserlöslichkeit von 10 mg/l bis 1 g/l sind löslich,
und Substanzen mit einer Wasserlöslichkeit > 1 g/l sind gut löslich.