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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Wachstumsinhibitionstest - Lemna

Erläuterung:
Lemna gehören zu den Wasserlinsengewächsen. Zur Ermittlung der akuten aquatischen Toxizität von Substanzen ist der Lemna-Test bei stark kolorierten Substanzen eine geeignete Alternative zur Prüfung an einer Alge.

Messverfahren:
Die akute Toxizität für Lemna wird experimentell bestimmt.
Die Lemna werden verschiedenen Konzentrationen der dem Süßwasser zugesetzten Prüfsubstanz für einen Zeitraum von 7 Tagen ausgesetzt. Parallel dazu werden Lemna-Kontrollgruppen unter denselben Bedingungen, aber ohne Prüfsubstanz angesetzt.

Es wird mittlere Hemmkonzentration der Wachstumsrate ErC50 in [mg/l] bestimmt. Das ist die Konzentration des Stoffes, die bei 50% der Lemna die Wachstumsrate hemmt.

Geeignete Prüfmethoden:
Die Bestimmung der akuten Toxizität für Lemna wird mit dem Wachstumsinhibitionstest durchgeführt, der in der Verordnung (EG) Nr. 761/2009 (1. Änderungsverordnung der Prüfmethoden-Verordnung), Methode C.26 beschrieben ist.

Es ist vorteilhaft, vorläufige Angaben zur Wasserlöslichkeit, Lichtbeständigkeit, Dampfdruck, Dissoziationskonstante, Verteilungskoeffizient, chemische Stabilität, biologische Abbaubarkeit der Substanz zu haben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Bei der akuten Toxizität für Lemna wird die ermittelte mittlere Hemmkonzentration ErC50 in [mg/l] unter Angabe der Lemnaspezies, des Expositionszeitraumes und der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:
Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der akuten aquatischen Toxizität bei Lemna in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“, Kategorie „Akut gewässergefährdend, Kategorie 1“ eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09) und dem Signalwort „Achtung“ mit den entsprechenden H- und P-Sätzen.
Die akute aquatische Toxizität bei Lemna kann gemäß CLP-Verordnung auch eines der Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“, Kategorie „Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1-4“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09) und dem Signalwort „Achtung“ bzw. mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09) ohne Signalwort bzw. kein Gefahrenpiktogramm und kein Signalwort mit den entsprechenden H- und P-Sätzen.