Leichte
biologische Abbaubarkeit
Definition:
Biologisch leicht abbaubar ist ein willkürlich festgelegter Begriff
für eine Kategorie von chemischen Substanzen, die im wässrigen
Milieu unter aeroben Bedingungen schnell und vollständig biologisch
abgebaut werden.
Messverfahren:
Sie kann in Bioabbaubarkeits-Studien, durch
die Bestimmung des Verhältnisses vom
biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) zum chemischen
Sauerstoffbedarf (CSB) oder durch Feldversuche
bestimmt werden
Aussage:
Die leichte biologische Abbaubarkeit ist einstufungsrelevant.
Einstufung
und Kennzeichnung:
Gemäß Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG
bzw. Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG
ist die leichte biologische Abbaubarkeit eines der Kriterien zur Einstufung
eines Stoffes bzw. einer Zubereitung als gefährlich für die
Umwelt und der Kennzeichnung entweder mit oder ohne Gefahrensymbol „N“
und den entsprechenden R-Sätzen.
Gemäß CLP-Verordnung
ist die leichte biologische Abbaubarkeit eines der Kriterien zur Einstufung
eines Stoffes/Gemisches in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“,
Kategorie „Akut gewässergefährdend, Kategorie 1“
sowie in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“,
Kategorie „Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1-4“.
Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“
(GHS09) und dem Signalwort „Achtung“ bzw. mit dem Gefahrenpiktogramm
„Umwelt“ (GHS09) ohne Signalwort bzw. kein Gefahrenpiktogramm
und kein Signalwort mit den entsprechenden H- und P-Sätzen.
Änderungen:
CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Gemäß Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie wird bei
der Einstufung in umweltgefährlich nicht zwischen akuter und chronischer
Gefährdung unterschieden. Die Unterscheidung erfolgt über den
entsprechenden R-Satz.
• Gemäß CLP-Verordnung wird bei der Einstufung zwischen
akut und chronisch gewässergefährdend unterschieden.
Tipps:
Im Allgemeinen sind biologisch leicht abbaubare Substanzen in einer Kläranlage
abbaubar.
Wenn eine Substanz
auf leichte biologische Abbaubarkeit getestet wird und biologisch nicht
abbaubar scheint, kann auch eine substanzbedingte Hemmung der Mikroorganismen
vorliegen. Die Substanz sollte auf Bakterientoxizität
untersucht werden.
Liegen stickstoffhaltige
Substanzen vor, dann kann der Sauerstoffverbrauch durch Nitrifikation
einen leichten biologischen Abbau vortäuschen. Der Anteil der Nitrifikation
muss berechnet oder experimentell bestimmt werden.
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