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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Leichte biologische Abbaubarkeit: Feldversuche

Definition:
Bei der leichten biologischen Abbaubarkeit wird der aerobe Abbau (d.h mit Sauerstoff) einer Substanz betrachtet.

Messverfahren:
Es muss der wissenschaftliche Nachweis vorliegen, dass die Prüfsubstanz in Gewässern in 28 Tagen abgebaut wird. Der Abbau erfolgt in Gewässern nicht nur biotisch, sondern auch abiotisch.

Zur Messung der aeroben Mineralisierung in Oberflächengewässern gibt es einen Simulationstest zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit. Eine Lösung oder Suspension der Prüfsubstanz wird im Labor mit natürlichem Oberflächenwasser (Süßwasser, Brackwasser oder Meerwasser) unter aeroben Bedingungen im Dunkeln versetzt.
Das Hauptziel des Simulationstests besteht in der Mineralisation der Prüfsubstanz in Oberflächenwasser; aufgrund der Mineralisation wird dann die Abbaukinetik beschrieben. Ein untergeordnetes Ziel des Tests besteht in der Ermittlung von Informationen zum primären Abbau und zur Bildung wesentlicher Transformationsprodukte.
Die Versuchsdauer ist abhängig von der Abbaugeschwindigkeit.

Zur Durchführung der Prüfung sollten folgende Eigenschaften der Prüfsubstanz bekannt sein: Löslichkeit in Wasser und organischen Lösungsmitteln, Dampfdruck, Dissoziationskonstante, chemische Stabilität (Hydrolyseeigenschaften).

Neben den Abbauprodukten werden die Abbauzeit und die Abbau-Halbwertszeit der Prüfsubstanz bestimmt. Die Abbau-Halbwertszeit ist die Zeit, nach der die Hälfte der Prüfsubstanz abgebaut ist.

Geeignete Prüfmethoden:
Der Test zur Messung der aeroben Mineralisierung in Oberflächengewässern ist in der Verordnung (EG) Nr. 761/2009 (1.ATP der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008) Teil C, Methode C.25 beschrieben.


Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Es wird der prozentuale Abbau in Gewässern angegeben. Es sollte ebenfalls ein Hinweis erfolgen, ob die Substanz leicht abbaubar oder nicht leicht abbaubar ist.
Es kann die Abbau-Halbwertszeit angegeben werden.