Leichte
biologische Abbaubarkeit: Feldversuche
Definition:
Bei der leichten biologischen Abbaubarkeit wird der aerobe Abbau (d.h
mit Sauerstoff) einer Substanz betrachtet.
Messverfahren:
Es muss der wissenschaftliche Nachweis vorliegen, dass die Prüfsubstanz
in Gewässern in 28 Tagen abgebaut wird. Der Abbau erfolgt in Gewässern
nicht nur biotisch, sondern auch abiotisch.
Zur Messung der aeroben
Mineralisierung in Oberflächengewässern gibt es einen Simulationstest
zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit. Eine Lösung oder
Suspension der Prüfsubstanz wird im Labor mit natürlichem Oberflächenwasser
(Süßwasser, Brackwasser oder Meerwasser) unter aeroben Bedingungen
im Dunkeln versetzt.
Das Hauptziel des Simulationstests besteht in der Mineralisation der Prüfsubstanz
in Oberflächenwasser; aufgrund der Mineralisation wird dann die Abbaukinetik
beschrieben. Ein untergeordnetes Ziel des Tests besteht in der Ermittlung
von Informationen zum primären Abbau und zur Bildung wesentlicher
Transformationsprodukte.
Die Versuchsdauer ist abhängig von der Abbaugeschwindigkeit.
Zur Durchführung
der Prüfung sollten folgende Eigenschaften der Prüfsubstanz
bekannt sein: Löslichkeit in Wasser und
organischen Lösungsmitteln, Dampfdruck,
Dissoziationskonstante, chemische Stabilität
(Hydrolyseeigenschaften).
Neben den Abbauprodukten
werden die Abbauzeit und die Abbau-Halbwertszeit der Prüfsubstanz
bestimmt. Die Abbau-Halbwertszeit ist die Zeit, nach der die Hälfte
der Prüfsubstanz abgebaut ist.
Geeignete
Prüfmethoden:
Der Test zur Messung der aeroben Mineralisierung in Oberflächengewässern
ist in der Verordnung (EG) Nr. 761/2009
(1.ATP der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008) Teil C, Methode
C.25 beschrieben.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Es wird der prozentuale Abbau in Gewässern angegeben. Es sollte ebenfalls
ein Hinweis erfolgen, ob die Substanz leicht abbaubar oder nicht leicht
abbaubar ist.
Es kann die Abbau-Halbwertszeit angegeben werden.
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