|
Leichte biologische Abbaubarkeit: Quotient aus
BSB5 und CSB
Definition:
Bei der leichten biologischen Abbaubarkeit wird der aerobe Abbau einer
Substanz betrachtet.
Der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen
(BSB5)und der chemische Sauerstoffbedarf (CSB)
werden bestimmt. Aus dem Quotienten lassen sich Rückschlüsse
auf die leichte biologische Abbaubarkeit schließen.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Es werden der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5)und der
chemische Sauerstoffbedarf (CSB) unter Angabe der jeweiligen Prüfmethoden
angegeben. Es sollte ebenfalls ein Hinweis erfolgen, ob die Substanz leicht
abbaubar oder nicht leicht abbaubar ist.
Aussage:
Eine Prüfsubstanz ist biologisch leicht abbaubar, wenn das Verhältnis
BSB5/CSB größer oder gleich 0,5 ist.
D.h. ist der CSB wesentlich größer als der BSB5, dann ist die
Substanz nicht leicht abbaubar, also persistent.
Tipp:
Vor dem BSB5-Test muss geklärt werden, dass die Prüfsubstanz
nicht toxisch für die Mikroorganismen des
Testsystems ist. Ist dies der Fall, dann ist das Verhältnis BSB5/CSB
sehr viel kleiner als 0,5 und deutet auf eine nicht leicht abbaubare Prüfsubstanz
hin. Daher muss untersucht werden, ob die Substanz wirklich nicht biologisch
leicht abbaubar ist oder eine Hemmung der Bakterien durch die Substanz
vorliegt.
Für industrielle Abwässer ist für die
Bestimmung der leichten biologischen Abbaubarkeit ein BSB-Test mit adaptierten
(d.h. an die Industrieabwässer angepassten) Mikroorganismen sinnvoller,
damit das BSB-Ergebnis das tatsächliche Abbaupotential adaptierter
Mikroorganismen wiedergibt.
|