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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Leichte biologische Abbaubarkeit: Bioabbaubarkeitsstudien

Definition:
Bei der leichten biologischen Abbaubarkeit wird der aerobe Abbau einer Substanz betrachtet.

Messverfahren:
Eine Lösung oder Suspension der Prüfsubstanz in einem mineralischen Medium wird unter aeroben Bedingungen im Dunkeln oder bei diffuser Beleuchtung angeimpft und bebrütet.
Die Versuchsdauer beträgt 28 Tage. Ab dem Zeitpunkt, zu dem 10 % des Stoffes abgebaut sind, beginnt die Messung des Abbaus für 10 Tage. Die Zeit vor dem 10%-igen Abbau wird als Lag-Phase bezeichnet.

Der Abbau kann mittels verschiedener Parameter untersucht werden:

• Abnahme des gelösten organischen Kohlenstoff (DOC)
• Verbrauch von Sauerstoff (ThSB)
• Bildung von Kohlendioxid (ThCO2).

Um das geeignete Verfahren auszuwählen, sind Angaben über die Löslichkeit, den Dampfdruck und die Adsorption der chemischen Substanz erforderlich.


Geeignete Prüfmethoden:
Die Messverfahren der leichten biologischen Abbaubarkeit sind in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil C, Methoden C.4 Teil I-VII beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Es wird der prozentuale Abbau mit dem Untersuchungsparameter und der Prüfmethode angegeben. Es sollte ebenfalls ein Hinweis erfolgen, ob die Substanz leicht abbaubar oder nicht leicht abbaubar ist.

Aussage:
Eine Prüfsubstanz ist biologisch leicht abbaubar, wenn nach 10 Tagen eine Abnahme des gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC) von 70 %, ein Verbrauch von Sauerstoff von 60% des theoretischen Maximums (ThSB) oder die Bildung von Kohlendioxid von 60 % des theoretischen Maximums (ThCO2).

Tipp:
Organische Lösungsmittel tragen (teilweise erheblich) zum gelösten organischen Kohlenstoff (DOC) bei und sind in der Regel biologisch leicht abbaubar. Ein hoher Lösemittelanteil kann gegenüber einem nicht leicht abbaubaren Wirkstoff in sehr geringer Konzentration eine leichte Abbaubarkeit der Zubereitung vortäuschen.

Bei den Respirationstests können stickstoffhaltige Verbindungen die Sauerstoffaufnahme infolge Nitrifikation beeinflussen. Der Anteil der Nitrifikation muss berechnet oder experimentell bestimmt werden.