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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Einführung

Nicht jeder Ersteller von Sicherheitsdatenblättern hat die Möglichkeit, externe Angebote zu Seminaren von Bildungsträgern wahrzunehmen. Zunehmend werden daher die Möglichkeiten des Internets genutzt, um Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben. Wer als Lernender quasi auf eigene Faust versucht, sich im Internet in der komplexen Materie Sicherheitsdatenblatt „weiterzubilden“, wird in der Regel zunächst mit Informationen nahezu überflutet.

Es fällt vielen Nutzern/Lesern schwer, die vermittelten Informationen systematisch zu sammeln, zu selektieren, zu verstehen und für die praktische Anwendung aufzubereiten. In dieser Situation können internetgestützte Weiterbildungsangebote eine Hilfe sein. Diese Methode des elektronischen Lernens wird auch als e-Learning bezeichnet.

Daher wurde im Rahmen des SDB online - Portals dieser Lehrgang als Lernwerkzeug rund um das Thema Sicherheitsdatenblatt integriert. Via Internet wird der Nutzer praxisorientiert durch die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes geführt. Über "Suchen" können gezielt bestimmte Begriffe aufgerufen werden. Als dynamisches System wird es regelmäßig überarbeitet und an die gesetzlichen Anforderungen angepasst. Anregungen und Hinweise bitte an die Kontakt-Adresse.

Der Lehrgang ist wie folgt aufgebaut:
Jeder Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts gemäß Anhang II REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 wird ausführlich erläutert. Zu Beginn ist der jeweilige Text der REACH-Verordnung [Anhang I der Änderungsverordnung Nr. 453/2010, der ab dem 1.12.2010 in Kraft getreten ist.] in einem Kasten vorangestellt. In dem nachfolgenden Text sind nähere Erläuterungen, Querverweise und Hyperlinks zu weiteren Informationsquellen, die Angabe im Sicherheitsdatenblatt, praxisbezogene Tipps für Ersteller und Nutzer sowie Änderungen durch die Änderungsverordnung Nr. 453/2010 angegeben.

Ergänzend zum Lehrgang gibt es ein Abkürzungsverzeichnis und ein Glossar.

Grundsätzliches zum Sicherheitsdatenblatt

Wozu ein Sicherheitsdatenblatt?
Ein Sicherheitsdatenblatt soll den beruflichen Verwendern von chemischen Arbeitsstoffen u.a. die zum sicheren Umgang nötigen Informationen über chemisch-physikalische Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und Umweltgefährdung sowie die Angaben über erforderliche Schutzmaßnahmen liefern.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird ein Sicherheitsdatenblatt erstellt?
Die Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt sind im Titel IV und im Anhang II der REACH-Verordnung festgelegt. Dieser Anhang wurde am 31.05.2010 mit der Änderungsverordnung Nr. 453/2010 geändert, dessen Regelungen zum 1.12.2010 umgesetzt werden mussten.
Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung finden sich in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sowie in der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG und der Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG.

Gibt es ein Format für ein Sicherheitsdatenblatt?
Das Sicherheitsdatenblatt enthält 16 Abschnitte mit verbindlichen Unterabschnitten, die ausgefüllt werden müssen. Eine Vorgabe für den Umfang gibt es nicht.
Mustersicherheitsdatenblätter sind auf den Internetseiten der BAuA eingestellt.

Wann muss ein Sicherheitsdatenblatt geliefert werden?
Verwender von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen müssen spätestens mit der ersten Lieferung von Chemikalien unaufgefordert ein Sicherheitsdatenblatt in schriftlicher oder elektronischer Form erhalten.
Zwar müssen im Handel keine Sicherheitsdatenblätter ausliegen, aber ein beruflicher Verwender kann auch als Kunde in einem Baumarkt, einer Drogerie, einem Selbstbedienungsladen oder anderen Geschäften grundsätzlich ein Sicherheitsdatenblatt verlangen. Dieses muss ihm dann zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen".

Wer muss das Sicherheitsdatenblatt bereitstellen und weitergeben?

Für die Bereitstellung der Sicherheitsdatenblätter ist der deutsche Hersteller oder - bei ausländischen Produkten - der Importeur verantwortlich. Für die Weitergabe sind jeweils die Akteure auf den verschiedenen Ebenen, d.h. Hersteller, Verkäufer und Wiederverkäufer zuständig.

Für welche Chemikalien muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?
Eine Auflistung der Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, für die ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss, finden Sie hier unter Punkt 1.
Grundsätzlich gilt gemäß §6 Abs.2 GefStoffV für den Arbeitgeber, dass er sich die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen u.a. beim Inverkehrbringer zu beschaffen hat. Besteht keine Pflicht, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, dann hat der Inverkehrbringer auf Anfrage diese Information zur Verfügung zu stellen.

Wer darf ein Sicherheitsdatenblatt erstellen ?
Das Sicherheitsdatenblatt muss gemäß Gefahrstoffverordnung von einer sachkundigen Person erstellt werden. Diese Person sollte bei der Erstellung auch die besonderen Erfordernisse des Verwenders (z.B. Pflichten als Arbeitgeber) berücksichtigen.

Vorgehen bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Das Sicherheitsdatenblatt muss gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Anhang II wurde durch die Änderungsverordnung Nr. 453/2010 zum 1.12.2010 geändert - die dort angegebenen 16 Abschnitte mit den vorgegebenen Unterabschnitten enthalten. Die Reihenfolge ist zwingend. Die REACH-Verordnung gilt seit dem 1.Juni 2007 und hat die Richtlinie 91/155/EWG (Sicherheitsdatenblattrichtlinie) außer Kraft gesetzt.
Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass es gerade für den ungeübten Ersteller von Sicherheitsdatenblättern von Vorteil sein kann, die einzelnen Abschnitte in der Reihenfolge des nachfolgenden Fließschemas zu bearbeiten:

Zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes können die Standardsätze des Standardsatzkatalog des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.v. (BDI) verwendet werden.