Lehrgang
- [e-learning]
Einführung
Nicht jeder Ersteller von Sicherheitsdatenblättern
hat die Möglichkeit, externe Angebote zu Seminaren von Bildungsträgern
wahrzunehmen. Zunehmend werden daher die Möglichkeiten des Internets
genutzt, um Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben. Wer als Lernender
quasi auf eigene Faust versucht, sich im Internet in der komplexen Materie
Sicherheitsdatenblatt „weiterzubilden“, wird in der Regel
zunächst mit Informationen nahezu überflutet.
Es fällt vielen
Nutzern/Lesern schwer, die vermittelten Informationen systematisch zu
sammeln, zu selektieren, zu verstehen und für die praktische Anwendung
aufzubereiten. In dieser Situation können internetgestützte
Weiterbildungsangebote eine Hilfe sein. Diese Methode des elektronischen
Lernens wird auch als e-Learning bezeichnet.
Daher wurde im Rahmen
des SDB online - Portals dieser Lehrgang als Lernwerkzeug rund um das
Thema Sicherheitsdatenblatt integriert. Via Internet wird der Nutzer praxisorientiert
durch die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes geführt. Über
"Suchen"
können gezielt bestimmte Begriffe aufgerufen werden. Als dynamisches
System wird es regelmäßig überarbeitet und an die gesetzlichen
Anforderungen angepasst. Anregungen und Hinweise bitte an die Kontakt-Adresse.
Der Lehrgang ist
wie folgt aufgebaut:
Jedes Kapitel des Sicherheitsdatenblattes gemäß Anhang II REACH-Verordnung
Nr. 1907/2006 wird ausführlich erläutert. Zu Beginn ist
der jeweilige Text der Bekanntmachung 220
„Sicherheitsdatenblatt“ [Stand: 09/2007] (ehemals TRGS 220)
in einem Kasten vorangestellt. In dem nachfolgenden Text sind nähere
Erläuterungen, Querverweise und Hyperlinks zu weiteren Informationsquellen,
die Angabe im Sicherheitsdatenblatt, praxisbezogene Tipps für Ersteller
und Nutzer sowie die Änderungen durch die REACH-Verordnung Nr. 1907/2006
angegeben. Es werden weiterhin Hinweise zu Sicherheitsdatenblättern,
die gemäß der zum 01.06.2007 außer Kraft gesetzten Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie
91/155/EWG erstellt wurden, gegeben, da diese noch erhältlich sind.
Ein Abkürzungsverzeichnis
ist hier zu finden.
Grundsätzliches
zum Sicherheitsdatenblatt
Wozu
ein Sicherheitsdatenblatt?
Ein Sicherheitsdatenblatt soll den beruflichen Verwendern von chemischen
Arbeitsstoffen u.a. die zum sicheren Umgang nötigen Informationen
über chemisch-physikalische Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und
Umweltgefährdung sowie die Angaben über erforderliche Schutzmaßnahmen
liefern.
Wann
muss ein Sicherheitsdatenblatt geliefert werden?
Verwender von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen müssen
spätestens mit der ersten Lieferung von Chemikalien unaufgefordert
ein Sicherheitsdatenblatt in schriftlicher oder elektronischer Form erhalten.
Zwar müssen im Handel keine Sicherheitsdatenblätter ausliegen,
aber ein beruflicher Verwender kann auch als Kunde in einem Baumarkt,
einer Drogerie, einem Selbstbedienungsladen oder anderen Geschäften
grundsätzlich ein Sicherheitsdatenblatt verlangen. Dieses muss ihm
dann zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen finden
Sie unter "Häufig gestellte Fragen".
Wer muss das Sicherheitsdatenblatt bereitstellen und weitergeben?
Für die Bereitstellung der Sicherheitsdatenblätter ist der deutsche
Hersteller oder - bei ausländischen Produkten - der Importeur verantwortlich.
Für die Weitergabe sind jeweils die Akteure auf den verschiedenen
Ebenen, d.h. Hersteller, Verkäufer und Wiederverkäufer zuständig.
Für
welche Chemikalien muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?
Eine Auflistung der Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, für die
ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss, finden Sie hier
unter Punkt 1.
Grundsätzlich gilt gemäß §7 Abs.2
GefStoffV für den Arbeitgeber, dass er sich die für die
Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen u.a. beim Inverkehrbringer
zu beschaffen hat. Besteht keine Pflicht, ein Sicherheitsdatenblatt zu
erstellen, dann hat der Inverkehrbringer auf Anfrage diese Information
zur Verfügung zu stellen.
Wer
darf ein Sicherheitsdatenblatt erstellen ?
Das
Sicherheitsdatenblatt muss von einer fachkundigen Person erstellt werden.
Diese Person sollte bei der Erstellung auch die besonderen Erfordernisse
des Verwenders (z.B. Pflichten als Arbeitgeber) berücksichtigen.
Die REACH-Verordnung gilt ab dem 1.Juni
2007 und hat die Richtlinie 91/155/EWG (Sicherheitsdatenblattrichtlinie)
außer Kraft gesetzt.
Um die Fachkunde zu erlangen, ist im Allgemeinen eine entsprechende Ausbildung
(Schulung) sowie eine praktische Tätigkeit/Erfahrung erforderlich.
Die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern sollten ihr Wissen regelmäßig
aktualisieren und auffrischen. Bei Kontrollen der Behörden kann der
Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung hilfreich sein. Mehr
Informationen finden Sie unter Fachkunde.
Vorgehen
bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Das Datenblatt muss
gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die dort angegebenen
16 Abschnitte mit den nach der Richtlinie vorgegebenen Untergliederungen
enthalten. Die REACH-Verordnung gilt seit dem 1.Juni 2007 und hat die
Richtlinie 91/155/EWG (Sicherheitsdatenblattrichtlinie) außer Kraft
gesetzt.
Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass es gerade für den ungeübten
Ersteller von Sicherheitsdatenblättern von Vorteil sein kann, die
einzelnen Abschnitte in der Reihenfolge des nachfolgenden Fließschemas
zu bearbeiten:

Zur Erstellung des
Sicherheitsdatenblattes können die Standardsätze des Standardsatzkatalog
des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.v. (BDI) verwendet werden.
|