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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Hautsensibilisierung

Definition:
Hautsensibilisierung ist eine immunologisch vermittelte Hautreaktion auf eine Substanz. Man bezeichnet diese Reaktion auch als allergische Kontaktdermatitis.
Beim Menschen kann die Reaktion gekennzeichnet sein durch Pruritus, Erytheme, Ödeme, Papula, Vesiculae, Bullae oder eine Kombination dieser Erscheinungen. Bei anderen Spezies können die Reaktionen anderer Art sein und nur aus Erythemen und Ödemen bestehen.

Sensibilisierend wirken Stoffe und Zubereitungen/Gemische, die bei Hautresorption eine Überempfindlichkeitsreaktion hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung/dem Gemisch charakteristische Störungen auftreten. Sie werden Hautallergene genannt.

Messverfahren:
Alternativer in-vivo-Test:
Der lokale Lymphknoten Test (local lymph node assay = LLNA) an Mäuseohren ist eine anerkannte Methode zur Bewertung des Hautsensibilisierungspotenzials.
Die kontaktsensibilisierenden Eigenschaften werden weiterhin an Tieren bewertet, allerdings kann deren Anzahl meist reduziert werden. Es kommt hinzu, dass der LLNA eine substanzielle Verfeinerung der Prüfung auf Hautsensibilisierung darstellt.
Die Prüfsubstanz wird an drei Tagen auf die Rückseite der Mäuseohren appliziert. Nach einer bestimmten Expositionszeit werden den Versuchstieren radioaktive Marker injiziert, danach werden sie getötet und die Lymphknoten werden entfernt und die aufgenommene Strahlung analysiert.
Aufgrund der gemessenen Strahlung, der Hautreaktionen und der Toxizitäten wird das Hautsensibilisierungspotenzial abgeleitet.

Tierversuche:
Es wurden zwei Arten von Tests mit Meerschweinchen entwickelt: die Adjuvans-Tests und die Tests ohne Adjuvans.

• Adjuvans-Test: (Bsp.: GPMT-Test)
Die Adjuvans-Tests haben bei der Bestimmung einer wahrscheinlichen Hautsensibilisierungswirkung einer Substanz beim Menschen voraussichtlich eine größere Vorhersagewahrscheinlichkeit als Methoden ohne das komplette Freundsche Adjuvans. Sie sind daher die bevorzugten Tests.
Ein Adjuvans ist eine Substanz, die in der Prüfsubstanz aufgelöst oder suspensiert und dann appliziert wird. Sie verstärkt die Antwort des Immunsystems unspezifisch, d.h. potenziert einen allergischen Zustand.
Bei dem Maximierungstest am Meerschweinchen (GPMT) handelt es sich um ein weitverbreitetes Adjuvans-Verfahren. Obwohl es noch andere Verfahren gibt, mit deren Hilfe sich feststellen lässt, ob eine Substanz eine Sensibilisierungsreaktion der Haut hervorzurufen vermag, gilt der GPMT als der bevorzugte Adjuvans-Test.
Das Adjuvans wird mit der Prüfsubstanz zunächst intradermal injiziert und die Reaktionen beobachtet. Ein positives Testergebnis ist eine Reaktion von mindestens 30% der Versuchstiere.

• Test ohne Adjuvans: (Bsp.: Bühler-Test)
Bei zahlreichen chemischen Substanzklassen gelten die Tests ohne Adjuvans (von denen der Bühler-Test der Bevorzugte ist) als weniger empfindlich.
In bestimmten Fällen kann es gute Gründe für die Wahl des Bühler-Tests geben, bei dem im Gegensatz zum GPMT die äußerliche Applikation Anwendung findet. Die Anwendung des Bühler-Tests sollte wissenschaftlich begründet werden.
Die Prüfsubstanz wird äußerlich auf die Haut appliziert und der Expositionszeitraum beträgt 24 Stunden. Ein positives Testergebnis ist eine Reaktion von mindestens 15% der Versuchstiere.

Geeignete Prüfmethoden:
Die in-vivo-Messverfahren (GPMT und Bühler-Test) zur Bestimmung der Hautsensibilisierung sind in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.6 beschrieben.
Der in-vitro-Test zur Prüfung auf hautsensibilisierende Wirkung ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.42 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Hinweise auf Hautsensibilisierung werden im Kapitel „Toxikologische Prüfungen“ unter Angabe der Prüfmethode und der Tierspezies angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:
Stoffe und Zubereitungen werden nach der Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 3.2.7.2 als sensibilisierend eingestuft und mit dem Gefahrensymbol »Xi«, der Gefahrenbezeichnung »reizend« und dem R-Satz R 43 gemäß den folgenden Kriterien gekennzeichnet:
• wenn praktische Erfahrungen zeigen, dass der Stoff oder die Zubereitung bei einer erheblichen Anzahl von Personen eine Sensibilisierung durch Hautkontakt hervorrufen können, oder
• wenn positive Ergebnisse aus einem geeigneten Tierversuch vorliegen.

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der Sensibilisierung der Haut in die Gefahrenklasse „Sensibilisierung der Haut“ der Kategorie 1 eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische mit dem Gefahrenpiktogramm „Ausrufezeichen“ (GHS07) und dem Signalwort „Achtung“ dem entsprechenden H-Satz und den P-Sätzen.