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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Gentoxizität

Definition:
Gentoxische Wirkungen sind Schädigungen der DNS.
Gentoxische Wirkungen können zu Mutationen, die durch Schäden an der DNS entstehen, führen oder die Fehlerrate bei der Reduplikation des Genoms erhöhen. D.h. die Gentoxizität ist nicht notwendigerweise mit einer Mutagenität verbunden.

Geeignete Prüfmethoden:
Die Bestimmung der Gentoxizität kann nach den in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008 Teil B beschriebenen Prüfmethoden erfolgen.

Die folgenden Methoden auf der Basis von eukaryoten Mikroorganismen oder Säugetierzellen können für eine entsprechende Untersuchung geeignet sein:
a) Mitotische Rekombination in Saccharomyces cerevisiae (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.16)
b) DNS-Schädigung und -Reparatur - außerplanmäßige DNS-Synthese - an Säugetierzellen in vitro (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.18)
c) Schwesterchromatidaustausch in Säugetierzellen in vitro (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.19)

Alternative Methoden zur Untersuchung des karzinogenen Potentials:
Es stehen Zelltransformationstests zur Verfügung, die die Fähigkeit eines Stoffes messen, morphologische und verhaltensbedingte Veränderungen in Säugerzellkulturen auszulösen, die vermutlich mit malignen Transformationen in vivo verbunden sind (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.21). Dazu lassen sich eine Reihe verschiedener Zelltypen und Transformationskriterien verwenden.

Bewertung des Risikos für erbliche Wirkungen in Säugetieren:
Es stehen Verfahren zur Verfügung, um beim Säuger in vivo vererbbare Schäden, die durch Gen-(Punkt-)Mutationen bedingt sind, zu untersuchen, z. B. der spezifische Genlocustest bei der Maus zur Erkennung von Keimzellmutationen in der ersten Generation (nicht in diesem Anhang enthalten), oder für Chromosomenaberrationen, z. B. der Test auf vererbbare Translokationen bei der Maus (Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B, Methode B.25). Solche Verfahren können zur Abschätzung des potentiellen genetischen Risikos eines Stoffes für den Menschen herangezogen werden. Allerdings müssen angesichts der Komplexität dieser Prüfverfahren und der dazu benötigten sehr großen Anzahl an Versuchstieren - was insbesondere für den spezifischen Genlocustest bei der Maus gilt - gute Gründe für die Durchführung dieser Prüfungen vorliegen.

Mit der Prüfmethode B.39 aus der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil B kann die gentoxische Wirkung von Chemikalien in der Leber untersucht werden, sofern die Prüfsubstanz die Leber erreicht. Es ist ein In-vivo-Test zur unplanmäßigen DNA-Synthese in Säugetierleberzellen und dient zum Nachweis von Agenzien, die in den Leberzellen der behandelten Tiere eine DNA-Reparatur auslösen. Der ermittelte Endpunkt deutet auf eine DNA-Schädigung und anschließende Reparatur in Leberzellen hin. Die Leber ist in der Regel Hauptort des Stoffwechsels der resorbierten Verbindungen. Sie eignet sich also gut zur In-vivo-Bestimmung einer DNA-Schädigung.

Sonstiges
Chemische Stoffe lassen sich, je nach dem vermuteten Wirkungsmechanismus, als gentoxische oder nicht gentoxische Karzinogene bezeichnen.