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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Flammpunkt

Definition:
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen bei Normaldruck brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt der Dampfphase mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt.
Über einer Flüssigkeit befindet sich immer Dampf der Flüssigkeit. In einem geschlossenen System stellt sich ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Phasen ein. Nur der Dampf über der Flüssigkeit kann entzündet werden. Wird die Zündquelle entfernt, dann erlischt die Flamme.

Messverfahren:
Der Flammpunkt kann mit verschiedenen Methoden bestimmt werden: Gleichgewichtsmethode, Nicht-Gleichgewichtsmethode. Zu den Geräte der Nicht-Gleichgewichtsmethoden gehören die Geräte nach Abel, nach Abel-Pensky, nach Tag, nach Pensky-Martens.
Wird mit einer Nicht-Gleichgewichtsmethode ein Flammpunkt von (0 ±2) °C, (21 ±2) °C oder (55 ±2) °C ermittelt, sollte das Prüfergebnis mit dem gleichen Gerät, jedoch unter Verwendung einer Gleichgewichtsmethode, bestätigt werden.
Für viskose Flüssigkeiten (Farben, Klebstoffe und ähnliches), die Lösemittel enthalten, dürfen nur solche Prüfgeräte und Prüfmethoden angewandt werden, die zur Bestimmung des Flammpunktes viskoser Flüssigkeiten geeignet sind.

Geeignete Prüfmethode:
Die Bestimmung des Flammpunktes kann nach unterschiedlichen Methoden erfolgen. In der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, sind unter A. 9 anerkannte Prüfmethoden zur Bestimmung des Flammpunktes angegeben. Sie gelten auch für Zubereitungen.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Der Flammpunkt wird als Temperatur in °C unter Angabe der Prüfmethode angegeben. Bei Angabe von Flammpunktbereichen oder Angaben wie "größer als" oder "unter" sind jedoch die Grenzwerte der nationalen bzw. internationalen Einstufungs-, Transport- und Lagervorschriften zu berücksichtigen. Bei Angaben "größer als" ist für die Einstufung die angegebene untere Flammpunktgrenze entscheidend. Bei den Angaben "unter" ohne weitere Begrenzung des Flammpunktbereiches ergibt sich eine Einstufung in die Kategorie der höchsten bzw. mittleren Gefährdung je nach Siedebeginn.
Auch Angaben wie "nicht brennbar", "nicht entflammbar" sind sinnvolle Angaben (falls zutreffend). Falls es sich um einen Feststoff handelt und der Test nicht durchgeführt wurde, kann "Entfällt (Feststoff)" eingetragen werden.

Einstufung und Kennzeichnung:
Der Flammpunkt ist ein Kriterium zur Einstufung in entzündlich, leichtentzündlich und hochentzündlich nach der Stoff-Richtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 2.
Es werden die entsprechenden R-Sätze zugeordnet.

Aussage:
Der Flammpunkt ist eine sicherheitstechnische Kenngröße zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Flüssigkeiten.

Der Flammpunkt wird bei der Klassifizierung nach der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) benötigt, es gelten aber andere Grenzen als bei der Einstufung nach Gefahrstoffverordnung.

Tipp:

Wird eine Flüssigkeit über den Flammpunkt erwärmt, dann bildet sich über der Flüssigkeit ein zündfähiges Dampf-/Luft-Gemisch unter atmosphärischen Bedingungen. Es besteht Explosionsgefahr.

Brennbare Dämpfe sind schwerer als Luft, d.h. sie können sich am Boden anreichern und unter bestimmten Bedingungen auch weiterkriechen.

Versprüht oder zerstäubt man eine brennbare Flüssigkeit, so kann sie auch weit unter ihrem Flammpunkt gezündet werden.

Es besteht eine Gefährdung durch Selbstzündung von Putzlappen, die mit Lösungsmittel getränkt sind. Sie gehören in separate feuerfeste Behälter mit Deckel.

Liegt ein Gemisch vor, dann hat es im Allgemeinen einen Flammpunkt im Bereich des niedrigsten Flammpunktes der darin enthaltenen Komponenten. Es kann auch ein Flammpunkt unterhalb des niedrigsten aller Bestandteile beobachtet werden z.B. bei azeotropem Verhalten der Mischung. Enthält die Zubereitung als eine Komponente Wasser, erhöht sich mit steigendem Anteil an Wasser der Flammpunkt des Gemisches.

Die Verordnung Brennbare Flüssigkeiten (VbF) wurde mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab dem 01.01.2003 außer Kraft gesetzt. Die Technischen Regeln für Brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind weiterhin gültig, bis sie durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ersetzt werden.

Beispiele:
In der Literatur sind Flammpunkte für chemische Verbindungen veröffentlicht.