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Flammpunkt
Definition:
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit
unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen bei Normaldruck brennbares
Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt der
Dampfphase mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt.
Über einer Flüssigkeit befindet sich immer Dampf der Flüssigkeit.
In einem geschlossenen System stellt sich ein Gleichgewicht zwischen diesen
beiden Phasen ein. Nur der Dampf über der Flüssigkeit kann entzündet
werden. Wird die Zündquelle entfernt, dann erlischt die Flamme.
Messverfahren:
Der Flammpunkt kann mit verschiedenen Methoden bestimmt werden: Gleichgewichtsmethode,
Nicht-Gleichgewichtsmethode. Zu den Geräte der Nicht-Gleichgewichtsmethoden
gehören die Geräte nach Abel, nach Abel-Pensky, nach Tag, nach
Pensky-Martens.
Wird mit einer Nicht-Gleichgewichtsmethode ein Flammpunkt von (0 ±2)
°C, (21 ±2) °C oder (55 ±2) °C ermittelt, sollte
das Prüfergebnis mit dem gleichen Gerät, jedoch unter Verwendung
einer Gleichgewichtsmethode, bestätigt werden.
Für viskose Flüssigkeiten (Farben, Klebstoffe und ähnliches),
die Lösemittel enthalten, dürfen nur solche Prüfgeräte
und Prüfmethoden angewandt werden, die zur Bestimmung des Flammpunktes
viskoser Flüssigkeiten geeignet sind.
Geeignete Prüfmethode:
Die Bestimmung des Flammpunktes kann nach unterschiedlichen Methoden erfolgen.
In der Prüfmethoden-Verordnung (EG)
Nr.440/2008, Teil A, sind unter A. 9 anerkannte Prüfmethoden
zur Bestimmung des Flammpunktes angegeben. Sie gelten auch für Zubereitungen.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Der Flammpunkt wird als Temperatur in °C unter Angabe der Prüfmethode
angegeben. Bei Angabe von Flammpunktbereichen oder
Angaben wie "größer als" oder "unter" sind
jedoch die Grenzwerte der nationalen bzw. internationalen Einstufungs-,
Transport- und Lagervorschriften zu berücksichtigen. Bei Angaben
"größer als" ist für die Einstufung die angegebene
untere Flammpunktgrenze entscheidend. Bei den Angaben "unter"
ohne weitere Begrenzung des Flammpunktbereiches ergibt sich eine Einstufung
in die Kategorie der höchsten bzw. mittleren Gefährdung je nach
Siedebeginn.
Auch Angaben wie "nicht brennbar", "nicht entflammbar"
sind sinnvolle Angaben (falls zutreffend). Falls es sich um einen Feststoff
handelt und der Test nicht durchgeführt wurde, kann "Entfällt
(Feststoff)" eingetragen werden.
Einstufung und Kennzeichnung:
Der Flammpunkt ist ein Kriterium zur Einstufung in entzündlich,
leichtentzündlich und hochentzündlich
nach der Stoff-Richtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 2.
Es werden die entsprechenden R-Sätze zugeordnet.
Aussage:
Der Flammpunkt ist eine sicherheitstechnische Kenngröße zur
Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Flüssigkeiten.
Der Flammpunkt wird bei der Klassifizierung nach der
Gefahrgutverordnung (GGVSEB)
benötigt, es gelten aber andere Grenzen als bei der Einstufung nach
Gefahrstoffverordnung.
Tipp:
Wird eine Flüssigkeit über den Flammpunkt erwärmt,
dann bildet sich über der Flüssigkeit ein zündfähiges
Dampf-/Luft-Gemisch unter atmosphärischen Bedingungen. Es besteht
Explosionsgefahr.
Brennbare Dämpfe sind schwerer als Luft, d.h. sie
können sich am Boden anreichern und unter bestimmten Bedingungen
auch weiterkriechen.
Versprüht oder zerstäubt man eine brennbare
Flüssigkeit, so kann sie auch weit unter ihrem Flammpunkt gezündet
werden.
Es besteht eine Gefährdung durch Selbstzündung
von Putzlappen, die mit Lösungsmittel getränkt sind. Sie gehören
in separate feuerfeste Behälter mit Deckel.
Liegt ein Gemisch vor, dann hat es im Allgemeinen einen
Flammpunkt im Bereich des niedrigsten Flammpunktes der darin enthaltenen
Komponenten. Es kann auch ein Flammpunkt unterhalb des niedrigsten aller
Bestandteile beobachtet werden z.B. bei azeotropem Verhalten der Mischung.
Enthält die Zubereitung als eine Komponente Wasser, erhöht sich
mit steigendem Anteil an Wasser der Flammpunkt des Gemisches.
Die Verordnung Brennbare Flüssigkeiten (VbF) wurde
mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
ab dem 01.01.2003 außer Kraft gesetzt. Die Technischen Regeln für
Brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
sind weiterhin gültig, bis sie durch Technische Regeln für Betriebssicherheit
(TRBS)
ersetzt werden.
Beispiele:
In der Literatur sind Flammpunkte für
chemische Verbindungen veröffentlicht.
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