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Entzündlichkeit
(Gase)
Definition:
Die Entzündlichkeit von Gasen beschreibt, bei welcher
Gaskonzentration eine Entzündung des Gases mit Luft durch
einen elektrischen Funken erfolgt.
Messverfahren:
Der Gasanteil im Gas/Luft-Gemisch wird stufenweise erhöht und
das Gemisch jeweils einem elektrischen Funken ausgesetzt.
Es wird der Explosionsbereich mit unterer und oberer Explosionsgrenze
ermittelt. Die untere Explosionsgrenze ist die niedrigste
Gaskonzentration, bei der eine Entzündung und eine
selbstständige Flammenausbreitung beobachtet wird. Die obere
Explosionsgrenze ist die höchste Gaskonzentration, bei der
gerade noch eine Entzündung und eine selbstständige
Flammenausbreitung beobachtet wird.
Geeignete
Prüfmethode:
Die Bestimmung der Entzündlichkeit von Gasen kann nach der in
der Prüfmethoden-Verordnung
(EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.11 beschriebenen
Prüfmethode erfolgen.
Angabe
im Sicherheitsdatenblatt:
Es wird der Explosionsbereich, gekennzeichnet durch die untere (UEG)
und obere (UEG) Explosionsgrenze, angegeben. Die Explosionsgrenzen
werden als Gaskonzentrationen in [Vol-% ] oder [mg/l] angegeben.
Einstufung und Kennzeichnung.
Brennbare Gase sind nach
Stoffrichtlinie RL
67/548/EWG Anhang
VI, Kapitel 2.2.3 als
hochentzündlich einzustufen und mit dem Gefahrensymbol
„F+“, der
Gefahrenbezeichnung „hochentzündlich“ und
R12 zu kennzeichnen, wenn sie bei
gewöhnlicher Temperatur und normalem Druck bei Luftkontakt
entzündlich sind.
Gemäß
CLP-Verordnung können entzündbare Gase in die
Gefahrenklasse
„entzündbare Gase“ der Kategorie 1 oder 2
eingestuft werden. Darunter fallen
Gase oder Gasgemische, die unter Normalbedingungen einen
Explosionsbereich
haben.
Extrem entzündbare Gase der Kategorie 1
werden mit dem
Gefahrenpiktogramm „Flamme “ (GHS02), dem
Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz
H220, entzündbare Gase der Kategorie 2 mit
dem Signalwort „Achtung“ und dem
H-Satz
H221 ohne Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet.
In der
CLP-Verordnung gibt es zusätzlich
die Gefahrenklasse „Entzündbare
Aerosole“ für entzündbare Aerosole.
Aussage:
Die Entzündlichkeit (Gase) ist eine sicherheitstechnische
Kenngröße zur Beurteilung der Brand- und
Explosionsgefahr von Gasen.
Beispiele:
In der Literatur sind
Explosionsbereiche mit unterer und oberer Explosionsgrenze von Gasen
veröffentlicht.
Änderungen:
CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Die Bezeichnungen
„hochentzündlich, leichtentzündlich und
entzündlich“ entfallen.
• Es gibt zwei Gefahrenkategorien für die
Gefahrenklasse „Entzündbare Gase“.
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