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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Entzündlichkeit (Gase)

Definition:
Die Entzündlichkeit von Gasen beschreibt, bei welcher Gaskonzentration eine Entzündung des Gases mit Luft durch einen elektrischen Funken erfolgt.

Messverfahren:
Der Gasanteil im Gas/Luft-Gemisch wird stufenweise erhöht und das Gemisch jeweils einem elektrischen Funken ausgesetzt.
Es wird der Explosionsbereich mit unterer und oberer Explosionsgrenze ermittelt. Die untere Explosionsgrenze ist die niedrigste Gaskonzentration, bei der eine Entzündung und eine selbstständige Flammenausbreitung beobachtet wird. Die obere Explosionsgrenze ist die höchste Gaskonzentration, bei der gerade noch eine Entzündung und eine selbstständige Flammenausbreitung beobachtet wird.

Geeignete Prüfmethode:
Die Bestimmung der Entzündlichkeit von Gasen kann nach der in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.11 beschriebenen Prüfmethode erfolgen.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Es wird der Explosionsbereich, gekennzeichnet durch die untere (UEG) und obere (UEG) Explosionsgrenze, angegeben. Die Explosionsgrenzen werden als Gaskonzentrationen in [Vol-% ] oder [mg/l] angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung.

Brennbare Gase sind nach Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG  Anhang VI, Kapitel 2.2.3 als hochentzündlich einzustufen und mit dem Gefahrensymbol „F+“, der Gefahrenbezeichnung „hochentzündlich“ und R12 zu kennzeichnen, wenn sie bei gewöhnlicher Temperatur und normalem Druck bei Luftkontakt entzündlich sind.

Gemäß CLP-Verordnung können entzündbare Gase in die Gefahrenklasse „entzündbare Gase“ der Kategorie 1 oder 2 eingestuft werden. Darunter fallen Gase oder Gasgemische, die unter Normalbedingungen einen Explosionsbereich haben. Extrem entzündbare Gase der Kategorie 1 werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme “ (GHS02), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz H220, entzündbare Gase der Kategorie 2 mit  dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz H221 ohne Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet.

In der CLP-Verordnung gibt es zusätzlich die Gefahrenklasse „Entzündbare Aerosole“ für entzündbare Aerosole.

Aussage:
Die Entzündlichkeit (Gase) ist eine sicherheitstechnische Kenngröße zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Gasen.

Beispiele:
In der Literatur sind Explosionsbereiche mit unterer und oberer Explosionsgrenze von Gasen veröffentlicht.

Änderungen: CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Die Bezeichnungen „hochentzündlich, leichtentzündlich und entzündlich“ entfallen.
• Es gibt zwei Gefahrenkategorien für die Gefahrenklasse „Entzündbare Gase“.