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Entzündlichkeit
(Feststoffe)
Definition:
Die Abbrandgeschwindigkeit beschreibt die maximale
Ausbreitungsgeschwindigkeit der Verbrennungszone in Feststoffen.
Messverfahren:
Die Abbrandgeschwindigkeit wird gemessen als die Abbrandzeit einer 25
cm langen Schüttung, die an einem Ende mit Hilfe einer
Gasflamme entzündet wird.
Geeignete
Prüfmethode:
Die Bestimmung der Abbrandzeit kann nach der in der Prüfmethoden-Verordnung
(EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.10 beschriebenen
Prüfmethode erfolgen. Die Methode kann nur bei
pulverförmigen, körnigen oder pastenförmigen
Substanzen angewendet werden.
Angabe
im Sicherheitsdatenblatt:
Die Abbrandzeit wird in [s] unter Angabe der Prüfmethode
angegeben.
Einstufung
und Kennzeichnung:
Die Abbrandzeit ist ein Kriterium zur Einstufung von Feststoffen in leichtentzündlich
nach der Stoff-Richtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 2.2.4. Es
wird der R11 zugeordnet.
Die Abbrandzeit ist auch ein Kriterium zur
Einstufung von Feststoffen
gemäß CLP-Verordnung. Leicht brennbare Feststoffe
werden in die Gefahrenklasse
„Entzündbare
Feststoffe“ der Kategorie 1
oder 2 eingestuft.
Aussage:
Die Abbrandzeit ist eine sicherheitstechnische
Kenngröße zur Beurteilung der Brand- und
Explosionsgefahr von Feststoffen.
Die Abbrandzeit wird bei der Klassifizierung nach der
Gefahrgutverordnung (GGVSEB) benötigt.
Tipp:
Es kann besonders gefährlich sein, wenn sich das
Glühen in einem Metallpulver ausbreitet, weil
glühende Metallpulver schwer zu löschen sind.
Substanzen in feiner Verteilung wie z.B. Metallpulver haben aufgrund
der Oberflächenvergrößerung eine
höhere Abbrandzeit und besitzen somit ein höheres
Gefährdungspotenzial.
Beispiele:
In der Literatur sind
Abbrandzeiten für Feststoffe veröffentlicht.
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