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Entwicklungsschäden
Definition:
Zu den Entwicklungsschäden gehören schädigende Wirkungen
auf den sich entwickelnden Organismus während der pränatalen
Entwicklung.
Sie äußern sich in der Hauptsache durch
1) den Tod des Organismus,
2) strukturelle Abnormitäten,
3) Wachstumsstörungen und
4) Funktionsdefizite.
Die Embryotoxizität betrachtet
die toxische Wirkung eines Stoffes oder einer Zubereitung, die zu Schädigungen
der normalen Struktur, der Entwicklung, des Wachstums und/oder der Lebensfähigkeit
eines Embryos während der Embryonalperiode mit der möglichen
Folge letaler oder teratogener Effekte, Wachstumsretardierung usw. führt.
Es treten kongenitale, grobstrukturelle Fehlbildungen auf.
Ein Embryo ist die Frucht in der Gebärmutter während
der Zeit der Organentwicklung, also der ersten zwei Schwangerschaftsmonate.
Teratogenität ist ein spezieller Aspekt der Embryotoxizität
und bezeichnet nur die grobstrukturellen Fehlbildungen des Embryos in
der Embryonalperiode.
Die Fetotoxizität betrachtet die toxische Wirkung
eines Stoffes oder einer Zubereitung, die zu Schädigungen der normalen
Struktur, der Entwicklung, des Wachstums und/oder der Lebensfähigkeit
eines Fetus führt. Grobstrukturelle Fehlbildungen treten in dieser
Fetalperiode nicht mehr auf.
Ein Fetus ist die Frucht im Mutterleib
nach Abschluss der der postembryonalen Phase, d.h. ab dem dritten Schwangerschaftsmonat
bis zum Ende der Schwangerschaft.
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