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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Dosisbegriffe - Ökotoxizität

1. Dosis

Definition:
Die Dosis ist die Menge der verabreichten Prüfsubstanz.
Sie wird in Masse der Prüfsubstanz bezogen auf die Masse des Versuchstieres in [mg/kg Körpergewicht] angegeben.
Bei chronischen Toxizitäten wird auch die Masse der Prüfsubstanz bezogen auf die Menge des Futters (in Prozent oder Masse) in [‰ oder mg/kg Futter] angegeben.

2. Mittlere akute Letalkonzentration LC50

Definition:
Die mittlere akute Letalkonzentration LC50 ist die statistisch errechnete Konzentration einer Substanz, die voraussichtlich bei 50 % der exponierten Fische innerhalb des Untersuchungszeitraums danach zum Tode führt.
Sie wird üblicherweise in [mg/l] angegeben.

3. Mittlere akute effektive (Wirk-)Konzentration EC50

Definition:
Die mittlere akute effektive (Wirk-)Konzentration EC50 ist die statistisch errechnete Konzentration einer Substanz, die voraussichtlich 50 % der exponierten Daphnien innerhalb des Untersuchungszeitraums schwimmunfähig macht.
Sie wird üblicherweise in [mg/l] angegeben.

4. Mittlere Hemmkonzentration (Inhibitionskonzentration) EC50 (IC50)

Definition:
Die mittlere Hemmkonzentration EC50 ist die statistisch errechnete Konzentration einer Substanz, die bei 50 % der exponierten Algen innerhalb des Untersuchungszeitraums das Wachstum oder die Wachstumsrate hemmt.

ErC50 = mittlere Hemmkonzentration der Wachstumsrate
EbC50 = mittlere Hemmkonzentration des Wachstums

Sie wird üblicherweise in [mg/l] angegeben.

Die Hemmkonzentration EC50 wird nicht nur bei der Algeninhibition bestimmt, sondern auch bei der Prüfung der Atmungshemmung im Belebtschlamm. Die EC50 ist dann die Konzentration der Prüfsubstanz, bei der die Sauerstoffzehrung 50 % der in der Kontrolle unter gleichen Bedingungen erreichten Zehrung ausmacht.
Im Gefahrguttransportrecht (ADR) wird die mittlere Hemmkonzentration mit IC50 bezeichnet.


5. NOEC / LOEC

Definition:
NOEC ist die höchste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums keine statistisch signifikante Wirkung vorliegt.
Es ist die maximale nicht wirksame Dosis.

NOEC = no observed effect level concentration

NOEC-Werte werden aus chronischern Toxizitätsstudien (z.B. Algeninhibitionstest) abgeleitet

LOEC ist die niedrigste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums eine statistisch signifikante Wirkung vorliegt. Alle Testkonzentrationen, die die LOEC übersteigen, müssen verglichen mit dieser eine ebenso große oder größere Schadwirkung haben.

LOEC = lowest observed effect concentration


6. PNEC

Definition:
PNEC ist die vorausgesagte auswirkungslose Konzentration eines bedenklichen Stoffes in der Umwelt, unterhalb dieser schädliche Auswirkungen auf den betreffenden Umweltbereich nicht zu erwarten sind.

PNEC = predicted no-effect concentration

Zur Berechnung der PNEC wird aus den ökotoxikologischen Daten der NOEC abgeleitet. Dieser Wert wird je nach den vorliegenden Daten (nur akute Ökotoxizitätsdaten, chronische Ökotoxizitätsdaten, etc.) dividiert durch einen Extrapolationsfaktor. D.h. der PNEC beträgt ein Tausendstel bis ein Zehntel des NOEC.

Im Rahmen der Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006, für die ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wird, muss der PNEC bestimmt werden.

Für die Zulassung von Bioziden muss gemäß Biozidgesetz und für die Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung die zu erwartende Exposition in der Umwelt ermittelt werden. Es muss die auf den betreffenden Umweltbereich auswirkungslose Konzentration (PNEC) und die wahrscheinlichste Konzentration der Substanz in der Umwelt (PEC) abgeschätzt werden. Aus dem Verhältnis von PEC zu PNEC können die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt vorausgesagt werden. Ist das Verhältnis PEC/PNEC >1, dann ist die Substanz als kritisch für die Umwelt zu betrachten.

7. PEC

Definition:
PEC ist die vorausgesagte wahrscheinliche Konzentration eines bedenklichen Stoffes in der Umwelt.

PEC = predicted environmental concentration

Für die Bestimmung des PEC wird die Mobilität, der Abbau, die Persistenz, die Bioakkumulation der Substanz unter Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften und der biologischen Abbaubarkeit betrachtet. Aus diesen Daten wird der PEC abgeschätzt.


Die Abschätzungen des PEC und PNEC sind in den Technical Guidance documents on Risk Assessment beschrieben.
In bestimmten Fällen kann es jedoch unmöglich sein, eine PEC zu bestimmen. In diesem Fall ist eine qualitative Expositionsbewertung erforderlich.

Für die Zulassung von Bioziden muss gemäß Biozidgesetz und für die Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung die zu erwartende Exposition in der Umwelt ermittelt werden. Es muss die auf den betreffenden Umweltbereich auswirkungslose Konzentration (PNEC) und die wahrscheinlichste Konzentration der Substanz in der Umwelt (PEC) abgeschätzt werden. Aus dem Verhältnis von PEC zu PNEC können die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt vorausgesagt werden. Ist das Verhältnis PEC/PNEC >1, dann ist die Substanz als kritisch für die Umwelt zu betrachten.