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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Biochemischer Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5)

Definition:
Der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5) gibt die Menge an Sauerstoff an, welche Bakterien und andere Kleinstlebewesen in einer Wasserprobe im Zeitraum von fünf Tagen bei einer Temperatur von 20°C verbrauchen, um die Wasserinhaltsstoffe aerob abzubauen (biochemische Oxidation).

Messverfahren:
Eine wässrige Lösung der Testsubstanz wird mit geeigneten Bakterien versetzt und im Dunkeln bei 20°C bebrütet. Nach fünf Tagen wird der Verbrauch an gelöstem Sauerstoff gemessen.
Die Methode ist nur für solche organischen Substanzen anwendbar, die bei den im Test verwendeten Konzentrationen keine bakterienhemmende Wirkung haben.
Eine das BSB-Ergebnis verfälschende Nitrifikation bei stickstoffhaltigen Prüfsubstanzen wird durch Nitrifikationshemmstoffe verhindert.

Geeignete Prüfmethoden:
Das Messverfahren zur Bestimmung des biochemischen Sauerstoffbedarfs nach 5 Tagen (BSB5) ist in der EU-Stoffrichtlinie RL67/548/EWG im Anhang V Kapitel C.5 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5) ist in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil C, Methode C.5 beschrieben.

Aussage:
Der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5) liefert ein Maß für die Sauerstoffzehrung, die z.B. ein Abwasser in einem Gewässer verursacht. In der Regel liefert der BSB5 eine verlässliche Aussage zur Bioabbaubarkeit von Substanzen im kommunalen Bereich. Je höher der BSB5 , desto höher der Grad der Verschmutzung.
Mit der BSB5-Bestimmung lässt sich auch indirekt die Belastung eines Gewässers mit biologisch abbaubaren organischen Substanzen bestimmen. Je höher der BSB5, desto höher der Anteil an biologisch abbaubaren organischen Stoffen.

Tipp:
Der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5) wird auch im Gefahrguttransportrecht gefordert. Hier wird er als BOD5 (Biochemical Oxygen Demand) abgekürzt.
Aus dem Verhältnis des BSB5
zu dem chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) kann auf die biologische Abbaubarkeit geschlossen werden.