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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Bioakkumulationskoeffizient

Definition:
Der Bioakkumulationskoeffizient BAF gibt das Verhältnis der Konzentration eines Stoffes im Organismus zu der Konzentration des Stoffes in der umgebenden Matrix an.

BAF = CStoff (Organismus) / CStoff (Umgebung)

Der Bioakkumulationskoeffizient BAF ist somit der Quotient zweier Konzentrationen.

Ist die umgebende Matrix Wasser, dann wird er als Biokonzentrationsfaktor BCF bezeichnet:

BCF = CStoff (Organismus) / CStoff (Wasser)

Messverfahren:
Der Biokonzentrationsfaktor BCF wird im Fischtest bestimmt.
Zunächst werden verschiedene Fischgruppen einer Spezies für 28 Tage mindestens zwei Konzentrationen der Prüfsubstanz ausgesetzt. Anschließend werden sie in ein Medium ohne die Prüfsubstanz eingesetzt. Die Konzentration der Prüfsubstanz in/auf den Fischen (oder bestimmten Gewebeteilen davon) wird in beiden Phasen des Tests beobachtet.
Zusätzlich zu den beiden Testkonzentrationen wird eine Kontrollgruppe von Fischen unter - abgesehen von der fehlenden Prüfsubstanz - gleichen Bedingungen gehalten, um eventuelle schädigende Wirkungen, die während des Biokonzentrationstests beobachtet werden, mit einer entsprechenden Kontrollgruppe vergleichen zu können und um Backgroundkonzentrationen der Prüfsubstanz zu erhalten.
Vor der Durchführung sollten Vorinformationen wie die Wasserlöslichkeit, den Verteilungskoeffizienten, das Hydrolyseverhalten, die Oberflächenspannung des Stoffes, den Dampfdruck, die leichte biologische Abbaubarkeit und das Phototransformationsverhalten in wässriger Lösung sowie die Toxizität gegenüber Fischen bekannt sein.

Geeignete Prüfmethoden:
Das Messverfahren zur Bestimmung des Biokonzentrationsfaktors BCF sind in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil C, Methode C.13 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Der Biokonzentrationsfaktor BCF wird ohne Einheit unter Angabe der Prüfmethode angegeben.

Der Biokonzentrationsfaktor BCF ist bei Zubereitungen/Gemischen nur sinnvoll, wenn er bezogen auf die einzelnen Inhaltsstoffe angegeben wird.

Einstufung und Kennzeichnung:
Gemäß Stoff- und Zubereitungs-Richtlinie hat ein Stoff ein Akkumulationspotential, wenn der BCF-Wert >100 beträgt. Zwischen dem Verteilungskoeffizienten und dem Biokonzentrationsfaktor besteht für viele Stoffe ein linearer Zusammenhang. Der log pow = 3 entspricht ungefähr dem BCF = 100.
Allerdings zeigen Stoffe mit einem hohen log pow > 6 oder einem Moleküldurchmesser von mindestens 0,95 nm im Fischtest keine Bioakkumulation.
Nicht oberflächenaktive Substanzen mit log pow < 3 und schwacher Adsorption sind nicht bioakkumulierbar.

Gemäß CLP-Verordnung gelten zur Einstufung höhere Werte. Hier liegt die Einstufungsgrenze bei einem BCF-Wert >= 500 bzw. bei einem log pow >= 4, ab denen ein Bioakkumulationspotential angenommen wird.

Änderungen: CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
Für die Einstufung werden höhere Berücksichtigungsgrenzen für den BCF-Wert bzw. den log pow-Wert verwendet.

Tipps:
Aus dem Verteilungskoeffizient pow kann auch auf das Potenzial einer chemischen Substanz zur Biokonzentration in Organismen geschlossen werden.
Je größer der log pow einer Substanz ist, desto unlöslicher ist die Substanz in Wasser und desto löslicher in Fettgewebe, d.h. desto bioakkumulativer. Bei sehr hohen log pow (log pow>6,5) wird häufig eine Abnahme der Bioakkumulationstendenz beobachtet.
Ist ein log pow und ein Biokonzentrationsfaktor BCF vorhanden, dann gilt der experimentell bestimmte Biokonzentrationswert.

Es gilt als grobe Einschätzung:
BCF<1: nicht bioakkumulativ,
BCF 1-10: schwach bioakkumulativ,
BCF 10-100: mäßig bioakkumulativ,
BCF 100-1000: bioakkumulativ,
BCF 1000-5000: hoch bioakkumulativ,
BCF >5000: sehr hoch bioakkumulativ.

Es gibt eine Beziehung zwischen dem Lipidgehalt der Versuchsfische und der beobachteten Biokonzentration der Substanzen. Um dadurch bedingte Abweichungen in den Testergebnissen für hochlipophile Substanzen (d. h. mit Verteilungskoeffizient log Pow > 3) auf ein Minimum zu beschränken, sollte die Biokonzentration nicht nur im Verhältnis zum gesamten Körpergewicht, sondern auch zum Lipidgehalt ausgedrückt werden.