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Biologische Abbaubarkeit: Belebtschlamm: Prüfung
der Atmungshemmung
Definition:
Die Bakterientoxizität einer Substanz bewirkt die Hemmung der mikrobiologischen
Aktivität.
Zweck der Prüfung ist die Schaffung eines schnellen
Auswahlverfahrens, mit dem sich Substanzen feststellen lassen, die sich
ungünstig auf Kläranlagen mit aeroben Mikroorganismen auswirken,
sowie die Angabe geeigneter, nicht hemmender Konzentrationen von Prüfsubstanzen,
die bei Prüfungen der biologischen Abbaubarkeit eingesetzt werden
können.
Messverfahren:
Die Sauerstoffzehrung eines Belebtschlammes, der mit einer genormten Menge
synthetischen Abwassers beschickt wurde, wird nach Kontaktzeiten von 30
Minuten und/oder 3 Stunden gemessen. Ebenso wird die Sauerstoffzehrung
desselben Belebtschlammes, dem jedoch unterschiedliche Konzentrationen
der Prüfsubstanz zugesetzt wurden, gemessen. Die Hemmwirkung der
Prüfsubstanz bei einer bestimmten Konzentration wird als Prozentsatz
der durchschnittlichen Sauerstoffzehrung von zwei Kontrollen ausgedrückt.
Aus Messungen bei verschiedenen Konzentrationen wird die mittlere Hemmkonzentration
EC50 errechnet. Die EC50 ist die Konzentration
der Prüfsubstanz, bei der die Sauerstoffzehrung 50 % der in der Kontrolle
unter gleichen Bedingungen erreichten Zehrung ausmacht.
Zur Durchführung der Prüfung sollten folgende Eigenschaften
der Prüfsubstanz bekannt sein: Wasserlöslichkeit,
Dampfdruck, Strukturformel, Reinheit der
Prüfsubstanz.
Nitrifikationshemmende
Substanzen können atypische Hemmkurven verursachen. Solche Kurven
sollten deshalb mit Vorsicht interpretiert werden.
Geeignete Prüfmethoden:
Das Messverfahren zur Bestimmung der Bakterientoxizität ist in der
Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008,
Teil C, Methode C.11 beschrieben.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Der chemische Sauerstoffbedarf wird als g Sauerstoffbedarf/g Prüfsubstanz
unter Angabe der Prüfmethode, der Expositionszeit und der mittleren
Hemmkonzentration EC50 in [mg/l] angegeben.
Es ist auf die möglichen Auswirkungen auf Abwasserreinigungsanlagen
hinzuweisen.
Aussage:
Der EC50-Wert sollte vornehmlich nur als Hinweis auf die mögliche
Toxizität der Prüfsubstanz entweder gegenüber dem Belebtschlamm
bei der Abwasserbehandlung oder gegenüber Abwasser-Mikroorganismen
angesehen werden, da die in der Umwelt stattfindenden komplexen Wechselwirkungen
bei einer Laboratoriumsprüfung nicht vollständig simuliert werden
können.
Tipp:
Die Bakterientoxizität ist ein wichtiger Parameter für Abwasserreinigungsanlagen.
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