| Atemwegssensibilisierung
Definition:
Atemwegssensibilisierung ist eine allergische Reaktion. Es wird eine spezifische
Überempfindlichkeit am Atemtrakt hervorgerufen. Die Überempfindlichkeit
äußert sich dabei in der Regel als Asthma, jedoch werden auch
andere Überempfindlichkeitsreaktionen wie Rhinitis und Alveolitis
in Betracht gezogen.
Sensibilisierend
wirken Stoffe und Zubereitungen/Gemische, die bei Einatmen eine Überempfindlichkeitsreaktion
hervorrufen können, so dass bei künftiger Exposition gegenüber
dem Stoff oder der Zubereitung/dem Gemisch charakteristische Störungen
auftreten. Sie werden Inhalationsallergene genannt.
• Asthma
bronchiale
Definition:
Es kommt zum anfallsweisen Auftreten von Atemnot infolge variabler und
reversibler Bronchialverengung durch Entzündung und Hyperreaktivität
der Atemwege.
Das allergische Asthma bronchiale wird durch eine Immunoglobin-E-vermittelte
Sofortreaktion ausgelöst.
Ursachen für ein Asthma bronchiale können aber auch andere Faktoren
wie z.B. chemisch-irritative oder toxisch wirksame Stoffe (siehe Atemwegsreizung),
Infektionen, Analgetika, Anstrengung sein.
•
Rhinitis:
Definition:
Rhinitis ist eine durch Immunglobulin IgE vermittelte Sofortreaktion der
Nasenschleimhaut auf allergisierende Substanzen. Man nennt es auch Fließschnupfen.
• Alveolitis:
Definition:
Die allergische Alveolitis ist eine allergische Überempfindlichkeitsreaktion
der Lungenalveolen vom Typ III und IV auf die Inhalation von Gefahrstoffen.
Die akute Symptomatik ist Dyspnoe (Erschwerung der Atemtätigkeit,
subjektive Atemnot), Husten, Fieber, Gelenkschmerzen. Bei chronischem
Verlauf besteht die Gefahr der Lungenfibrose (bindegewebig-narbiger Umbau
des Lungengerüsts).
Messverfahren:
Anhaltspunkte für eine durch Stoffe oder Zubereitungen/Gemische ausgelöste
Überempfindlichkeit am Atemtrakt ergeben sich in der Regel aus den
Erfahrungen beim Menschen. Klinisch zeigt sich eine allergische Reaktion
(Asthma, Rhinitis, Alveolitis), der Nachweis eines immunologischen Mechanismus
ist jedoch nicht erforderlich.
Wichtig sind die Krankengeschichte und Befunde aus geeigneten Lungenfunktionsprüfungen
im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber diesem Stoff, gestützt
durch andere Hinweise wie:
• Ähnlichkeit mit der chemischen Struktur von Stoffen, die
bekanntermaßen Atemwegsüberempfindlichkeit hervorrufen;
• immunologische Untersuchungen in-vivo
(z. B. Prick-Test);
• immunologische Untersuchungen in-vitro
(z. B. serologische Untersuchung);
• Untersuchungen, die spezifische, aber nicht immunologisch vermittelte
Wirkmechanismen anzeigen, (z. B. chronisch bedingte Entzündungen
bei niedriger Belastung), pharmakologisch-vermittelte Wirkungen; oder
• positive bronchiale Provokationstests, durchgeführt mit dem
Stoff entsprechend anerkannter Richtlinien zur Bestimmung spezifischer
Überempfindlichkeitsreaktionen.
Tierversuche
Folgende Befunde können als Hinweis darauf gewertet werden, dass
ein Stoff oder eine Zubereitung beim Menschen durch Einatmen Sensibilisierungen
hervorrufen kann:
• IgE-Messungen (z. B. an Mäusen), oder
• spezifische Lungenreaktionen bei Meerschweinchen.
Angabe
im Sicherheitsdatenblatt:
Ist der Stoff oder die Zubereitung/das Gemisch atemwegssensibilisierend,
dann sollte dies angegeben werden.
Ruft der Stoff oder die Zubereitung/das Gemisch auch eine immunologische
Kontakturtikaria hervor, dann ist darauf hinzuweisen.
Einstufung
und Kennzeichnung:
Stoffe und Zubereitungen werden als sensibilisierend eingestuft und mit
dem Gefahrensymbol »Xn«, der Gefahrenbezeichnung »gesundheitsschädlich«
und dem R-Satz R 42 gemäß den folgenden
Kriterien gekennzeichnet:
• aufgrund des Nachweises, dass der Stoff oder die Zubereitung spezifische
Überempfindlichkeit am Atemtrakt hervorrufen kann;
• aufgrund von positiven Ergebnissen aus geeigneten Tierversuchen;
oder
• wenn der Stoff ein Isocyanat ist, es sei denn, es liegt ein Nachweis
darüber vor, dass das betreffende Isocyanat keine Überempfindlichkeit
am Atemtrakt bewirkt.
Zubereitungen werden in der Regel nach der konventionellen Methode eingestuft
und gekennzeichnet.
Gemäß
CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der Sensibilisierung
der Atemwege in die Gefahrenklasse „Sensibilisierung der Atemwege“
der Kategorie 1 eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische
mit dem Gefahrenpiktogramm „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und
dem Signalwort „Gefahr“ dem entsprechenden H-Satz und den
P-Sätzen.
Tipps:
In der TRGS
907 sind sensibilisierende Stoffe aufgeführt, die häufig
und/oder besonders schnell sensibilisieren und für Berufserkrankungen
Bedeutung haben.
Im Anhang I der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG sind weitere sensibilisierende
Stoffe aufgeführt.
In der TRGS 540 war
der Umgang mit sensibilisierenden Stoffen und Zubereitungen beschrieben.
Sie wurde aufgehoben (Gemeinsames Ministerialblatt GMBl Nr. 40/41, 19.08.2008).
Beispiele:
Asthma bronchiale:
z.B. Isocyanate, Metallstäube („Bäckerasthma“)
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