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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Atemwegsreizung

Definition:
Atemwegsreizung bedeutet eine Reizung der oberen und unteren Atemwege. Sie wird durch atemwegsreizende Stoffe (chemisch-irritative oder chemisch-toxische) ausgelöst, die häufig Ursache von obstruktiven Atemwegserkrankungen sind.

Obstruktive Atemwegserkrankungen

Definition:
Obstruktion bedeutet „Verengung“ oder „Verstopfung“. Bei obstruktiven Atemwegserkrankungen sind die oberen (Nase, Nasennebenhöhlen, Rachen) und unteren (Luftröhre, Lunge) Atemwege betroffen.
Es kommt lokal zur Irritation sensorischer Rezeptoren und/oder zur primär-toxischen Schleimhautschädigung vorwiegend im Bereich der unteren Atemwege. Diese Wirkungen können reversibel sein. Der Übergang in einen chronisch-obstruktiven Zustand ist aber möglich.

Messverfahren:
Hinweise auf Atemwegsreizungen ergeben sich in der Regel aus den Erfahrungen beim Menschen oder aus Tierversuchen.

Einstufung und Kennzeichnung:
Aus der Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder einer Zubereitung ist eine Atemwegsreizung nicht ersichtlich. Stoffe und Zubereitungen mit R 34 „Verursacht Verätzungen“, R35 „Verursacht schwere Verätzungen“ und R37 „Reizt die Atmungsorgane“ können obstruktive Atemwegserkrankungen hervorrufen, wobei sich R34 und R35 nur auf die Haut und R37 in der Regel auf die oberen Atemwege beziehen.

Gemäß CLP-Verordnung können atemwegsreizende Stoffe und Gemische in die Gefahrenklasse „Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT), einmalige Exposition“ Kategorie 3 eingestuft werden. Diese Stoffe/Gemische werden mit dem „Ausrufezeichen“ (GHS07) und dem Signalwort „Achtung“ und den entsprechenden H- und P-Sätzen gekennzeichnet.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Ist der Stoff oder die Zubereitung atemwegsreizend, dann sollte dies angegeben werden.

Beispiele:
Obstruktive Atemwegserkrankungen:
z.B. Formaldehyd, Chlor, nitrose Gase, einige Metalloxidrauche, Aerosole von Säuren und Laugen, Ozon, Phosgen.
Weitere Informationen zu Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhter Atemwegsgefährdung sind z.B. in der BGI 504-23i zu finden.