Algeninhibitionstest
Messverfahren:
Die akute Toxizität für Algen wird experimentell bestimmt.
Die Algen werden verschiedenen Konzentrationen der dem Süßwasser
zugesetzten Prüfsubstanz für einen Zeitraum von 72 Stunden ausgesetzt.
Der Endpunkt ist die Hemmung des Wachstums oder der Wachstumsrate der
Algen.
Es wird die mittlere Hemmkonzentration (Inhibitionskonzentration)
EC50 (auch IC50 genannt z.B. im ADR)
in [mg/l] bestimmt. Das ist die Konzentration des Stoffes, die bei 50%
der Algen das Wachstum oder die Wachstumsrate hemmt.
Die mittlere Hemmkonzentration der Wachstumsrate wird mit ErC50
und die mittlere Hemmkonzentration des Wachstums mit EYC50
bzw. EbC50 bezeichnet.
Geeignete Prüfmethoden:
Die Bestimmung der akuten Toxizität für Algen wird mit dem Wachstumsinhibitionstest
durchgeführt, der in der Verordnung
(EG) Nr. 761/2009 (1.ATP der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008)
Teil C, Methode C.3 beschrieben ist.
Es ist vorteilhaft, vorläufige Angaben zur
Wasserlöslichkeit, Dampfdruck,
Dissoziationskonstante, chemische Stabilität,
biologische Abbaubarkeit der Substanz
zu haben.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Bei der akuten Toxizität für Algen wird die ermittelte mittlere
Hemmkonzentration in [mg/l] unter Angabe der Algenspezies, des Expositionszeitraumes
und der Prüfmethode angegeben.
Einstufung und Kennzeichnung:
Die mittlere Hemmkonzentration ist ein Kriterium zur Einstufung des Stoffes
als gefährlich für die Umwelt entweder mit oder ohne Gefahrensymbol
„N“ nach der Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG,
Anhang VI, Kapitel 5.2.1.
Zubereitungen werden in der Regel nach der konventionellen
Methode gemäß der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG,
Anhang III eingestuft und gekennzeichnet. Zur Festlegung
der akuten Toxizität für im Wasser lebende Organismen ist in
manchen Fällen jedoch die Durchführung von Prüfungen angezeigt.
Diese Prüfungen werden gemäß der Prüfmethoden-Verordnung
(EG) Nr.440/2008, Teil C durchgeführt. Außerdem müssen
die Prüfungen mit den drei in den Kriterien von Anhang VI der Richtlinie
67/548/EWG vorgesehenen Arten (Algen, Wasserflöhe und Fische) durchgeführt
werden, sofern die Zubereitung nicht bereits aufgrund der Versuche mit
einer dieser Arten in die höchste Gefahrenstufe für im Wasser
lebende Organismen eingestuft wurde oder sofern ein Prüfergebnis
nicht schon vor Inkrafttreten dieser Richtlinie vorlag.Das Ergebnis solcher
Prüfungen kann nur die Einstufung der Zubereitung hinsichtlich der
akuten Toxizität für im Wasser lebende Organismen ändern,
die aufgrund der konventionellen Methode erzielt würde.
Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und
Gemische aufgrund der Algentoxizität in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“,
Kategorie „Akut gewässergefährdend, Kategorie 1“
eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische mit dem Gefahrenpiktogramm
„Umwelt“ (GHS09) und dem Signalwort „Achtung“
mit den entsprechenden H- und P-Sätzen.
Die Algentoxizität kann gemäß CLP-Verordnung auch eines
der Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“,
Kategorie „Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1-4“
mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09) und dem Signalwort
„Achtung“ bzw. mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“
(GHS09) ohne Signalwort bzw. kein Gefahrenpiktogramm und kein Signalwort
mit den entsprechenden H- und P-Sätzen.
Das Ergebnis solcher Prüfungen kann nur die Einstufung
der Zubereitung hinsichtlich der akuten Toxizität für im Wasser
lebende Organismen ändern, die aufgrund der konventionellen Methode
erzielt würde.
Tipp:
Beim Wachstumsinhibitionstest werden die schädlichen Wirkungen über
mehrere Zellgenerationen von Algen betrachtet. Daher kann der NOEC-Wert
statistisch aus den Messwerten bestimmt werden.
Werden Substanzen mit hoher Farbintensität in dem
Algeninhibitionstest untersucht, besteht die Gefahr der Inhibierung des
Algenwachstums durch den farbigen Stoff, da das Algenwachstum dann durch
die Verringerung der Lichtintensität gehemmt wird.
Um die Algeninhibition zu bestimmen, muss das Algenwachstum entweder mit
einem elektronischen Partikelzähler gemessen werden oder es wird
die von der Vereinigung der europäischen Farbstoffhersteller entwickelten
ETAD-Methode verwendet.
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