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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Akute orale Toxizität

Definition:
Schädigende Wirkungen, die innerhalb ca. 14 Tage nach oraler Verabreichung einer Einzeldosis einer Substanz oder mehrerer Dosen innerhalb 24 Stunden auftreten.

Messverfahren:
Die akute orale Toxizität wird im Tierversuch bestimmt.

Fest-Dosis-Methode:
Bei dieser Methode ist nicht die Mortalität der Tiere der Endpunkt, sondern deutliche Toxizitätszeichen. Als Startdosis wird auf der Grundlage einer Vorstudie die Dosis gewählt, die voraussichtlich gewisse Toxizitätsanzeichen verursachen wird, ohne schwere toxische Wirkungen oder Mortalität hervorzurufen. Im weiteren Verlauf wird die Dosis ermittelt, die offensichtlich toxisch wirkt oder den Tod maximal eines Versuchstieres verursacht hat (offensichtliche Toxizität), bzw. bis bei der höchsten Dosis keine Wirkungen zu erkennen sind oder bis bereits bei der niedrigsten Dosis der Tod von Versuchstieren eintritt. Es wird die bestimmt.
Die Letaldosis LD50 wird anhand eines Klassifizierungsschemas in den Expositionsbereichen angegeben.

Akute-Toxische Klassenmethode:
Bei dieser Methode ist die Mortalität der Tiere der Endpunkt. Anhand von festgesetzten Dosen bei einer geringen Anzahl von Tieren wird über ein Prüfverfahren-Schema die Letaldosis LD50 eingegrenzt. Es wird keine exakte Letaldosis bestimmt, sondern nur eine Dosis innerhalb der festgelegten Expositionsbereichen.

Bei beiden Methoden sollten vor der Durchführung der Tests sämtliche verfügbaren Informationen berücksichtigt werden. Zu diesen Informationen gehören die Identität und die chemische Struktur der zu testenden Substanzen, die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Substanzen, die Ergebnisse sonstiger In-vivo- oder In-vitro-Toxizitätstests in Verbindung mit den betreffenden Substanzen, toxikologische Daten über strukturverwandte Substanzen sowie die vorgesehene(n) Verwendung(en) der Substanzen.

Substanzen, von denen bekannt ist, dass sie auf diesem Wege aufgrund ihrer ätzenden oder reizenden Wirkungen ausgeprägte Schmerzen und Leiden verursachen, brauchen nicht geprüft zu werden.

Geeignete Prüfmethoden:
Die Bestimmung der akuten oralen Toxizität kann mit zwei unterschiedlichen Methoden erfolgen. In der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008 sind im Teil B die beiden anerkannten Prüfmethoden Methode B.1 bis (Fest-Dosis-Methode) und Methode B.1 tris (Akute-Toxische Klassenmethode) angegeben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Bei der akuten oralen Toxizität wird die ermittelte Letaldosis in mg/kg Körpergewicht unter Angabe des Expositionsweges oral, der Tierspezies und der Prüfmethode bzw. der Schätzwert für die akute Toxizität angegeben. Bei Gemischen sind, sofern bekannt, die toxikologischen Eigenschaften der einzelnen Inhaltsstoffe anzugeben (LD50 oder Schätzwerte für die akute Toxizität).

Wird der Stoff oder die Zubereitung/das Gemisch bezüglich der akuten oralen Toxizität nicht eingestuft wurde, ist im Sicherheitsdatenblatt eindeutig auf den Grund hinzuweisen.

Bei registrierungspflichtigen Stoffen sind Zusammenfassungen aus dem Registrierungsdossier sowie gegebenenfalls auch einen Hinweis auf die verwendeten
Prüfverfahren anzugeben.

Einstufung und Kennzeichnung:
Die akute orale Toxizität ist für Stoffe und Zubereitungen ein Kriterium zur Einstufung in sehr giftig, giftig oder gesundheitsschädlich.

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der akuten oralen Toxizität in die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ mit den Kategorien 1-4 eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische mit den Gefahrenpiktogrammen „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ (GHS06) und dem Signalwort „Gefahr“ bzw. „Ausrufezeichen“ (GHS07) und dem Signalwort „Achtung“ und den entsprechenden H- und P-Sätzen.

Änderungen CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Die Einstufungskriterien für Stoffe und Gemische haben sich geändert.