• Akute
orale Toxizität
• Akute inhalative Toxizität
• Akute dermale Toxizität
Einen allgemeinen
Überblick über die verschiedenen Toxizitätsformen finden
Sie hier.
Angabe
im Sicherheitsdatenblatt:
Bei der akuten Toxizität wird die ermittelte Letaldosis in mg/kg
Körpergewicht unter Angabe des Expositionsweges, der Tierspezies
und der Prüfmethode bzw. der Schätzwert für die akute Toxizität
angegeben. Bei Gemischen sind, sofern bekannt, die toxikologischen Eigenschaften
der einzelnen Inhaltsstoffe anzugeben (LD50, LC50
oder Schätzwerte für die akute Toxizität ATE).
Die Angaben werden zu jedem wahrscheinlichen Expositionsweg gemacht. Die
Wirkungen bzgl. der anderen Expositionswege sind ebenfalls zu beschreiben.
Dabei werden die Wirkungen nach der Expositionshöhe, d.h. von der
niedrigen Exposition zur höheren Exposition aufgeführt.
Es sind Angaben zu
jeder Gefahrenklasse, Differenzierung oder Wirkung zu machen. Wird angegeben,
dass der Stoff oder das Gemisch in Bezug auf eine bestimmte Gefahrenklasse,
Differenzierung oder Wirkung nicht eingestuft wurde, ist im Sicherheitsdatenblatt
eindeutig darauf hinzuweisen, ob dies auf fehlende Daten, technische Unmöglichkeit,
die Daten zu generieren, nicht schlüssige Daten oder schlüssige,
aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten zurückzuführen
ist. Ist Letzteres der Fall, ist im Sicherheitsdatenblatt
folgender Hinweis anzuführen: „Aufgrund der verfügbaren
Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.“
Bei registrierungspflichtigen
Stoffen sind Zusammenfassungen aus dem Registrierungsdossier sowie gegebenenfalls
auch einen Hinweis auf die verwendeten
Prüfverfahren anzugeben.