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Lösemitteltrennprüfung
Definition:
Die Lösemitteltrennprüfung wird nur als Einstufungskriterium
für flüssige oder viskose Gemische und Zubereitungen in Verbindung
mit dem Flammpunkt und der Viskosität
in Verpackungsgruppe III im ADR
Kapitel 2.2.3.1.4 und 2.2.3.1.5 benötigt.
Messverfahren:
Die Probe wird in einen Messzylinder gefüllt. Die Höhe der oberen
sich absetzenden Trennschicht zur Gesamthöhe der Probe wird bestimmt.
Die Lösemitteltrennprüfung wird für
viskose Flüssigkeiten wie Farben, Lacke und Klebstoffe verwendet.
Geeignete Prüfmethoden:
Das Messverfahren der Lösemitteltrennprüfung ist in dem „Handbuch
Prüfungen und Kriterien“ Teil III Unterabschnitt 32.5.1
beschrieben.
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Das Ergebnis der Lösemitteltrennprüfung wird als prozentualer
Anteil angegeben.
Aussage:
Die Kriterien sind im ADR 2.2.3.1.4 und 2.2.3.1.5 beschrieben.
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