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9.2 Sonstige Angaben
| Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
sind soweit erforderlich anzugeben, wie etwa die Mischbarkeit, die
Fettlöslichkeit (Lösungsmittel angeben), die Leitfähigkeit
oder Zugehörigkeit zu einer Gasgruppe. Es sind geeignete verfügbare
Sicherheitsinformationen zu Redoxpotenzial, Radikalbildungspotenzial
und photokatalytischen Eigenschaften anzugeben. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010
Erläuterungen:
In der folgenden Tabelle sind physikalisch-chemische Parameter aufgeführt,
die bei der Beurteilung von Stoffen/Zubereitungen relevant sein können:
• Brennpunkt
• Mindestzündenergie
• Staubexplosion
• Sauerstoffgrenzkonzentration
• Dissoziationskonstante
• Verdunstungszahl
• Oberflächenspannung
• Dichte
• Mischbarkeit
• Fettlöslichkeit
• Leitfähigkeit
• Lösemitteltrennprüfung
• Gasgruppe
• Stahl- und Aluminiumkorrosion
• Redoxpotenzial
• Radikalbildungspotenzial
• photokatalytischen Eigenschaften
Änderungen durch die Verordnung (EU)
Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Angabe von geeigneten verfügbaren Sicherheitsinformationen
zu Redoxpotenzial, Radikalbildungspotenzial und photokatalytischen Eigenschaften
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