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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Die folgenden Eigenschaften sind eindeutig zu benennen, gegebenenfalls mit Angabe der verwendeten Prüfverfahren und Nennung geeigneter Maßeinheiten und/oder Referenzbedingungen. Sofern es für die Interpretation des Zahlenwertes maßgeblich ist, ist auch das Verfahren zu seiner Ermittlung anzugeben (zum Beispiel zur Ermittlung des Flammpunktes das Verfahren mit offenem/geschlossenem Tiegel):
a) Aussehen:
Der Aggregatzustand (fest (mit geeigneten verfügbaren Sicherheitsinformationen zur Korngrößenverteilung und zur spezifischen Oberfläche, falls nicht anderweitig in diesem Sicherheitsdatenblatt angegeben), flüssig, gasförmig) und die Farbe des Stoffs oder des Gemischs im Lieferzustand sind anzugeben;
b) Geruch:
Ist ein Geruch wahrnehmbar, so ist dieser kurz zu beschreiben;
c) Geruchsschwelle;
d) pH-Wert:
Es ist der pH-Wert des Stoffs oder des Gemischs im Lieferzustand oder in wässriger Lösung anzugeben. Im letzteren Fall ist die Konzentration anzugeben;
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt;
f) Siedebeginn und Siedebereich;
g) Flammpunkt;
h) Verdampfungsgeschwindigkeit;
i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig);
j) obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen;
k) Dampfdruck;
l) Dampfdichte;
m) relative Dichte;
n) Löslichkeit(en);
o) Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser;
p) Selbstentzündungstemperatur;
q) Zersetzungstemperatur;
r) Viskosität;
s) explosive Eigenschaften;
t) oxidierende Eigenschaften.
Wird angegeben, dass eine bestimmte Eigenschaft nicht zutrifft, oder liegen keine Informationen zu einer bestimmten Eigenschaft vor, so ist dies zu begründen.
Damit angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, sind alle relevanten Informationen zu dem Stoff oder Gemisch vorzulegen. Die Angaben in diesem Abschnitt müssen mit den Angaben übereinstimmen, die bei einer gegebenenfalls erforderlichen Registrierung gemacht wurden.
Handelt es sich um ein Gemisch, muss aus den Einträgen eindeutig hervorgehen, auf welchen Stoff des Gemischs sich die Daten beziehen, sofern sie nicht für das gesamte Gemisch gelten.
Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterung:

In diesem Kapitel werden die für den Stoff, die Zubereitung oder das Erzeugnis relevante physikalisch-chemische Parameter angegeben.

Einstufung von Stoffen und Zubereitungen
Die oben aufgeführten physikalisch-chemischen Eigenschaften können entweder allein oder in Verbindung mit anderen Eigenschaften zu einer Einstufung des Stoffes oder der Zubereitung führen. Weitere physikalisch-chemische Parameter sind in Unterabschnitt 9.2 aufgeführt.

Folgende Gefahren können aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften eingestuft werden:
Explosionsgefährlich,
Brandfördernd,
Hochentzündlich,
Leichtentzündlich,
Entzündlich

Die Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften sind in der Stoffrichtlinie 67/548/EWG Anhang VI Kapitel 2 bzw. Anhang I Teil 2 CLP-Verordnung beschrieben.

Physikalisch-chemische Parameter können allein oder in Kombination mit anderen Eigenschaften auch eine toxische oder ökotoxische Einstufung bewirken.
Ein Stoff oder eine Zubereitung können beispielsweise aufgrund extremer pH-Werte als ätzend eingestuft werden.
Die Einstufung als gesundheitsschädlich in Verbindung mit dem R65 „Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“ erfolgt für flüssige Stoffe und Zubereitungen, die aliphatische, alizyklische und aromatische Kohlenwasserstoffe in einer Gesamtkonzentration größer 10 % enthalten, aufgrund der Viskosität.
Der Verteilungskoeffizient log pOW kann ein Kriterium für die Einstufung als gefährlich für die Umwelt (siehe Abschnitt 12) sein.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Zu den einzelnen Parametern sind die erforderlichen Daten anzugeben. Zur Angabe der Messergebnisse gehören der Messparameter, der Messwert mit Einheit und gegebenenfalls den Untersuchungsbedingungen (Temperatur, Druck, Konzentration). Gegebenenfalls ist die Meßmethode und das spezielle Prüfverfahren, wenn es unterschiedliche Verfahren zu einer Meßmethode gibt, anzugeben

Liegen keine Daten vor, so soll eine Aussage wie „Keine Daten vorhanden“ angegeben werden. Ist die Bestimmung der Daten nicht sinnvoll, so sollte auch darauf mit Formulierungen wie z.B. „nicht erforderlich“, „nicht bestimmbar“, „nicht sicherheitsrelevant“ verwiesen werden.

Zubereitungen werden in der Regel ebenfalls geprüft. Handelt es sich um Parameter, die nur stoffbezogen angegeben werden können, so sind die relevanten Daten der Inhaltsstoffe anzugeben. Dies betrifft z.B. die Wasserlöslichkeit, den Verteilungskoeffizient.


Tipps:
Der Arbeitgeber ist gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und anhand dieser die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Die notwendigen Informationen hat er sich beim Inverkehrbringer zu beschaffen, der auf Anfrage alle Informationen über die Gefahrstoffe zur Verfügung zu stellen hat.


Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Angabe der Bestimmungsmethode
• Der Zusatz zum festen Aggregatzustand „mit geeigneten verfügbaren Sicherheitsinformationen zur Korngrößenverteilung und zur spezifischen Oberfläche, falls nicht anderweitig in diesem Sicherheitsdatenblatt angegeben“ beruht auf der Berücksichtigung von Nanoteilchen.