Körperschutz
| 8.2.2.2.
b) Hautschutz
ii) Sonstige Schutzmaßnahmen
Falls der Schutz anderer Körperteile als der Hände notwendig
ist, sind Art und Qualität der erforderlichen Schutzausrüstung,
wie zum Beispiel Schutzhandschuhe mit Stulpen, Stiefel und Overalls,
auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen
Gefahren und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes anzugeben.
Erforderlichenfalls ist auf zusätzliche Maßnahmen zum
Schutz der Haut und auf spezielle Hygienemaßnahmen hinzuweisen.
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Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010
Erläuterungen:
Unter Körperschutz fällt der
Schutz des Körpers außer der Hände wie z.B. Rumpf, Arme
und Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit. Dazu gehören
der Fuß-, Knie- und Beinschutz, Kopfschutz, Gesichtsschutz und die
Schutzkleidung.
Schutzkleidung:
Zur Schutzkleidung gehören Schürzen, Kittel, Jacken, Hosen,
Anzüge mit oder ohne Stiefel, Handschuhe und Kopfhaube.
Schutzanzüge gibt es gegen verschiedene Belastungen (z.B. gegen Hitze/Kälte,
Schweißerschutzanzüge, antistatische Anzüge, Wetterschutzkleidung).
Chemikalienschutzanzüge bieten je nach Material
Schutz vor unterschiedlichen Chemikalien. Sie sind als Einwegkleidung
oder als wieder verwendbarer Anzug erhältlich. Die Hersteller geben
Auskunft über die Eignung eines Anzugs gegenüber bestimmten
Chemikalien mit den Durchdringungszeiten.
Chemikalienschutzanzüge der Kategorie III gemäß der PSA-Richtlinie
sind in verschiedene Typen eingeteilt:
• Typ 1 : gasdichter Chemikalienschutzanzug für
schwere Beanspruchung
o Typ 1A: gasdichter Vollschutzanzug mit innenliegender Atemluftversorgung
(z.B. Pressluftatmer im Anzug)
o Typ 1B: gasdichter Vollschutzanzug mit integrierter Vollmaske und Atemluftversorgung
von außen
o Typ 1C: gasdichter Anzug mit Druckluftschlauchversorgung
• Typ 2: nicht gasdichter Schutzanzug mit einer Atemluftversorgung
• Typ 3: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien mit flüssigkeitsdichten
Verbindungen
• Typ 4: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien mit sprühdichten
Verbindungen
• Typ 5: Schutzanzug gegen feste Chemikalien auch Aerosole (partikeldicht)
• Typ 6: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien in Form von
Spritzern und Sprühnebeln (begrenzt sprühdicht)
Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Im Sicherheitsdatenblatt sollte der benötigte Körperschutz möglichst
konkret angegeben werden. Ist ein Chemikalienschutzanzug erforderlich,
dann sollte der Typ und, wenn möglich, ein für das Produkt geeignetes
Fabrikat mit Durchdringungszeit angegeben werden.
Literatur:
Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung, Wartung und Tragedauer
von Schutzkleidung steht in der BG-Regel „Regeln für den Einsatz
von Schutzkleidung“ (BGR
189).
Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung und Wartung von
Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen sowie Bein- und Knieschutz
stehen in der BG-Regel „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“
(BGR
191).
Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung und Wartung von
Gesichtsschutz stehen in der BG-Regel „Benutzung von Augen- und
Gesichtsschutz“ (BGR
192).
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