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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Körperschutz

8.2.2.2. b) Hautschutz
ii) Sonstige Schutzmaßnahmen
Falls der Schutz anderer Körperteile als der Hände notwendig ist, sind Art und Qualität der erforderlichen Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Schutzhandschuhe mit Stulpen, Stiefel und Overalls, auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahren und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes anzugeben.
Erforderlichenfalls ist auf zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Haut und auf spezielle Hygienemaßnahmen hinzuweisen.

Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterungen:
Unter Körperschutz fällt der Schutz des Körpers außer der Hände wie z.B. Rumpf, Arme und Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit. Dazu gehören der Fuß-, Knie- und Beinschutz, Kopfschutz, Gesichtsschutz und die Schutzkleidung.

Schutzkleidung:
Zur Schutzkleidung gehören Schürzen, Kittel, Jacken, Hosen, Anzüge mit oder ohne Stiefel, Handschuhe und Kopfhaube.
Schutzanzüge gibt es gegen verschiedene Belastungen (z.B. gegen Hitze/Kälte, Schweißerschutzanzüge, antistatische Anzüge, Wetterschutzkleidung).

Chemikalienschutzanzüge bieten je nach Material Schutz vor unterschiedlichen Chemikalien. Sie sind als Einwegkleidung oder als wieder verwendbarer Anzug erhältlich. Die Hersteller geben Auskunft über die Eignung eines Anzugs gegenüber bestimmten Chemikalien mit den Durchdringungszeiten.
Chemikalienschutzanzüge der Kategorie III gemäß der PSA-Richtlinie sind in verschiedene Typen eingeteilt:

• Typ 1 : gasdichter Chemikalienschutzanzug für schwere Beanspruchung
o Typ 1A: gasdichter Vollschutzanzug mit innenliegender Atemluftversorgung (z.B. Pressluftatmer im Anzug)
o Typ 1B: gasdichter Vollschutzanzug mit integrierter Vollmaske und Atemluftversorgung von außen
o Typ 1C: gasdichter Anzug mit Druckluftschlauchversorgung
• Typ 2: nicht gasdichter Schutzanzug mit einer Atemluftversorgung
• Typ 3: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien mit flüssigkeitsdichten Verbindungen
• Typ 4: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien mit sprühdichten Verbindungen
• Typ 5: Schutzanzug gegen feste Chemikalien auch Aerosole (partikeldicht)
• Typ 6: Schutzanzug gegen flüssige Chemikalien in Form von Spritzern und Sprühnebeln (begrenzt sprühdicht)

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Im Sicherheitsdatenblatt sollte der benötigte Körperschutz möglichst konkret angegeben werden. Ist ein Chemikalienschutzanzug erforderlich, dann sollte der Typ und, wenn möglich, ein für das Produkt geeignetes Fabrikat mit Durchdringungszeit angegeben werden.

Literatur:
Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung, Wartung und Tragedauer von Schutzkleidung steht in der BG-Regel „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (BGR 189).
Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung und Wartung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen sowie Bein- und Knieschutz stehen in der BG-Regel „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ (BGR 191).
Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung und Wartung von Gesichtsschutz stehen in der BG-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (BGR 192).